Versandhaus Otto:Teurer Fehler

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Ein Notebook zum Traumpreis: Eigentlich kostet der Apple-Rechner 1699 Euro - doch Otto offerierte das Gerät zum Niedrigpreis. Die Panne könnte für Otto kostspielig werden.

Johannes Boie

6534 verkaufte Computer in gut zwei Stunden sind kein schlechtes Ergebnis für einen Versandhandel. Andererseits ist 49,95 Euro auch kein schlechter Preis für das Apple Designer-Notebook Macbook Air. Normalerweise kostet das Gerät 1699 Euro.

Bei einem Preis von 49,95 Euro für ein Apple Designer-Notebook konnte Florian Meyer nicht nein sagen. (Foto: Foto: oh)

Menschliches Versagen führte dazu, dass der Otto-Versandhandel am vergangenen Dienstag das Designerstück und viele weitere Notebooks mit viel zu niedrigen Preisen auszeichnete. Und die menschliche Lust am Schnäppchen war es, die 2565 Menschen dazu trieb, die Rechner zum offensichtlich falsch ausgezeichneten Niedrigpreis zu bestellten. Für Otto ist der Schaden nun groß: Sollte der Konzern die Rechner zum fehlerhaften Billigpreis liefern müssen, gehen dem Konzern mehrere Millionen Euro verloren.

Einer, der am Dienstagabend im Netz von den traumhaften Preisen der Notebooks im Otto-Online-Shop erfuhr, ist Florian Meyer. Der Kölner Boulevardjournalist kaufte gleich drei Geräte, nachdem er über den digitalen Kurznachrichten-Dienst Twitter von dem Sonderangebot erfahren hatte. Gleichzeitig verbreitete er die frohe Botschaft über sein Blog scherzinfarkt.net weiter.

Warengutschein und Verlosung als Entschädigung

Hans-Otto Schrader, Vorstandschef der Otto-Gruppe, erklärte mittlerweile dem Radiosender NDR Info, wie es zu der falschen Auszeichnung gekommen sei: Ein Mitarbeiter der Online-Abteilung habe versucht, ein Kombi-Angebot aus einem Notebook und einer Tragetasche auf der Webseite anzubieten. Dabei habe er es versäumt, den Preis in dem neuen Angebot anzupassen.

Am Donnerstagabend machte Otto den Kunden ein Angebot: Jeder soll einen Warengutschein im Wert von 100 Euro erhalten und an der Verlosung von 50 Notebooks teilnehmen können.

In der Mitteilung stellte der Versandhandel klar, dass man einerseits "einen Fehler gemacht" habe, betonte aber andererseits, dass "kein Vertrag über den Erwerb eines unserer Produkte zustande gekommen" sei. Ein Kaufvertrag werde erst mit der Lieferung der Ware wirksam. Bernd Ruschinzik, Jurist der Verbraucherzentrale Berlin, bestätigt diese Rechtsauffassung: "Angebot und Bestellbestätigung alleine sind nicht verbindlich."

Florian Meyer hat sich entschlossen, Entschuldigung und Angebot anzunehmen. Im Gespräch mit der SZ sagte er: "Ich finde das eine schöne Reaktion von Otto. Nun noch gerichtlich zu kommen, fände ich arg nachgetreten." Ihm reichen die Anekdoten, die er zum Thema auf seinem Blog erzählt.

© SZ vom 31.07.2009 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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