Begeht, wer sich in fremde unverschlüsselte WLAN-Netzwerke einwählt eine Straftat oder ist er lediglich ein Schmarotzer? Das Landgericht Wuppertal hat den Fall entschieden.
Das "Schwarzsurfen" in unverschlüsselten WLAN-Funknetzwerken ist nicht strafbar. Wer sich in ein offenes Drahtlosnetzwerk einwählt, verstößt weder gegen Telekommunikations- und Datenschutzvorschriften noch gegen das Strafgesetzbuch, wie das Landgericht Wuppertal in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss entschied.
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Wer sich in fremde unverschlüsselte WLAN-Netzwerke einwählt macht sich nicht strafbar. (© dapd)
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Die Strafkammer verwies unter anderem darauf, dass weder bei der Einwahl noch beim "Schwarzsurfen" personenbezogene Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes abgerufen würden. Auch der Tatbestand des versuchten Computerbetrugs oder des Erschleichens von Leistungen sei nicht erfüllt. (Az.: 25 Qs 177/10)
Das Landgericht wies damit die Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen eine Entscheidung des Wuppertaler Amtsgerichts zurück, das den Antrag der Strafverfolger auf Eröffnung der Hauptverhandlung gegen einen "Schwarzsurfer" ablehnt hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Internet-Nutzer vorgeworfen, sich mit seinem Laptop in das unverschlüsselte Funknetzwerk eingewählt zu haben, um unrechtmäßig die Kosten für die Internetverbindung zu sparen.
Mit einem WLAN-Netzwerk können Nutzer eine drahtlose Verbindung mit dem Internet herstellen. Oft strahlen solche Netzwerke so weit, dass sie etwa auch für Nachbarn empfangbar sind. Ist das Netzwerk nicht mit einem Passwort geschützt, kann sich der Nachbar auch darin einwählen. Da die meisten Internet-Nutzer heutzutage mit einer sogenannten Flatrate surfen, mit der durch eine Einmalzahlung das monatliche Internet-Surfen komplett abgegolten ist, fällt die Einwahl durch fremde Nutzer in ein Netz auf der Rechnung nicht auf.
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(sueddeutsche.de/AFP/mri)
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Denn viel erheblicher ist wenn man durch ein unverschlüsseltes Netzwerk jemanden surfen lassen kann, ohne daß dieser zurückverfolgt werden könnte. Man könnte auf diese Weise zB auch Kinderpornographie in Umlauf bringen etc, und die Polizei sperrt dann am Ende nur den armen Tropf ein, der sein Wlan unverschlüsselt liess..
Und dann war da noch die GEZ die Anmeldepflicht für Fern- und Operngläser und Teleskope in Ballungsgebieten eintreiben wollte. Warum? Weil es durch diese möglich ist in die Fernseher der benachbarten Wohnungen zu sehen und mitzuschauen ohne selbst einen Fernseher zu benötigen...!
Scherz beiseite. Richtig so. Wer heutzutage noch nicht weiß dass man besser sein Funknetzwerk mit WPA oder höher verschlüsselt, dem gehört es meiner Meinung nach auch nicht anders.