Streit um Namensrechte:Apple ringt um das iPad

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Apple wird vom Jäger zum Gejagten. Der US-Konzern muss beweisen, dass er die Namensrechte am iPad auch für den chinesischen Markt erworben hat. Doch die Chancen stehen schlecht.

Marcel Grzanna, Peking

Der US-Konzern Apple wird vom Jäger zum Gejagten. Bislang waren es die Amerikaner, die in China Verletzungen ihrer Markenrechte mit aller Härte juristisch verfolgen ließen. Als besonders dreister Fall in dieser Auseinandersetzung gelten die vermeintlichen Apple-Filialen in der chinesischen Großstadt Kunming, i n denen sogar das Personal überzeugt war, bei Apple zu arbeiten. Jetzt steht der Konzern selbst am Pranger und hat, so glauben Juristen, nicht besonders gute Karten.

Apple in China: Streit um die Namensrechte für das iPad. (Foto: AFP)

Im Streit zwischen dem schwerreichen Elektronikriesen und dem kleinen, maroden chinesischen LED-Spezialisten Proview Technology aus Shenzhen begann diesen Mittwoch die wohl entscheidende Phase. Das Revisionsgericht im südchinesischen Guangzhou wird in absehbarer Zeit darüber entscheiden, ob Apple seine Tablet-Computer in China unter dem Namen iPad verkaufen darf oder nicht.

Namensrecht für gut 55 000 Dollar abgekauft

Unbestritten ist, dass sich Proview das Namensrecht auf das iPad einst sicherte. Klar ist auch, dass Apple der taiwanesischen Muttergesellschaft von Proview im Jahr 2009 dieses Namensrecht für gut 55 000 Dollar abgekauft hat. Doch genau an dieser Stelle beginnt die Auseinandersetzung. Denn Apple behauptet, es habe die Rechte damit auch für den chinesischen Markt erworben.

Doch Proview bestreitet das. Es sei nur um die Rechte für andere Märkte gegangen, darunter Europa. Die Proview-Tochter war zum Zeitpunkt des Verkaufs im Besitz dieser Rechte und sagt nun, die Mutter aus Taiwan hätte die Namensrechte gar nicht bindend verkaufen können, weswegen sie weiterhin bei Proview lägen. Im November hatte ein Gericht in Shenzhen in erster Instanz gegen Apple entschieden. Den Verkauf des iPad per einstweiliger Verfügung in China stoppen zu lassen, gelang den Chinesen hingegen nicht.

Am Mittwoch appellierten die Apple-Anwälte nun an das Gericht, im Sinne der chinesischen Konsumenten zu entscheiden. Ihnen würde man unnötige Verwirrung zumuten, sollte Proview den Fall gewinnen. Die Argumentation erscheint etwas dürftig, wie Experten finden. "Die Chancen für Apple, diesen Fall zu gewinnen, stehen schlecht. Es fehlen die Beweise", sagt der Yu Weilong von der Anwaltskanzlei Xinmin in Shanghai, die sich mit Urheberrechtsverletzungen beschäftigt.

Und es könnte noch Schlimmer kommen: Proview hat Apple inzwischen auch in den USA verklagt. Es geht um den Vorwurf des Betrugs, weil sich Apple in den Verhandlungen hinter einer Tochterfirma versteckt haben soll, ohne seine wahre Identität preiszugeben. Proview fühlt sich arglistig getäuscht und verlangt, den Verkauf für alle Märkte zu stoppen.

"So viel Geld wie möglich"

Es geht Proview jetzt vor allem darum, so viel Geld wie möglich aus der Angelegenheit zu ziehen", sagt Anwalt Yu. Sollte Apple die Rechte nachträglich aberkannt bekommen, wäre der Verkauf des iPad als iPad in zahlreichen Märkten verboten. Allein das Marketing würde Millionen verschlingen, um der Welt zu erklären, dass das iPad fortan nicht mehr iPad heißt. In Guangzhou wird aber zunächst einmal nur über den chinesischen Markt Recht gesprochen. Das könnte schmerzhaft genug werden, weil drei von vier Tablets in China ein iPad sind.

So weit wird es wohl aber nicht kommen. Am wahrscheinlichsten ist ein Vergleich, der Apple einiges kosten dürfte. Proview hat kein Interesse daran, den Namen iPad kaputt zu machen. Dann wären auch die Namensrechte praktisch wertlos.

Den Chinesen käme eine Finanzspritze zudem sehr gelegen, um die eigene Pleite abzuwenden. Je erfolgreicher das iPad verkauft wird, desto höher ist die Summe, die sich die Chinesen versprechen. Apple bliebe als letzte Instanz der Gang vor das Höchste Gericht der Volksrepublik, doch das dauert. Ein Vergleich wäre dagegen schnell abgewickelt.

© SZ vom 01.03.2012 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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