Ein deutscher Filmverleih geht juristisch gegen einen Umschlagplatz für Raubkopien vor - doch stößt dabei auf ein grundsätzliches Problem.
Der Senator Film Verleih probiert das Unmögliche. Er kämpft gegen die Verbreitung digitaler Kopien des erfolgreichen Filmes "Der Vorleser" im Internet. Vor dem Landgericht Hamburg erwirkte Senator eine einstweilige Verfügung gegen die deutsch-schweizerische Internetseite rapidshare.com.
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Rapidshare: Plattform für private Inhalte oder für Raubkopien? (© Screenshot: Rapidshare.com)
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Zuvor hatte man sich gestritten: Senator verlangte eine Unterlassungserklärung, in der Vertreter von Rapidshare erklären sollten, den Film nicht mehr zum Herunterladen anzubieten.
Die Gespräche mussten scheitern, denn in dem Konflikt treffen nicht einfach zwei beliebige Firmen vor Gericht aufeinander. Vielmehr stehen sich in dieser Auseinandersetzung exemplarisch unterschiedliche Rechtsauffassungen gegenüber. Die Vertreter der klassischen Unterhaltungsindustrie legen sich mit den Abgesandten der digitalen Welt an. In der einen Welt werden Filme für sehr viel Geld verkauft, in der anderen per Mausklick kopiert.
Unbegrenzt Daten hochladen
Rapidshare liegt derzeit auf Platz 25 der am häufigsten besuchten Webseiten der Welt. Ihren Nutzern präsentiert sich die Seite simpel, sie ist kaum mehr als eine Eingabemaske. Das Besondere daran ist, dass jeder, der möchte, bei Rapidshare nahezu unbegrenzt Daten hoch- und herunterladen kann. Also auch ganze Filme, TV-Serien, CDs, Bücher und Bilder.
Anders als bei den berühmt-berüchtigten Torrent-Seiten, zu denen zum Beispiel die ewig umstrittene schwedische Webseite thepiratebay.com zählte, brauchen die Nutzer von Rapidshare keine zusätzlichen Programme, um Dateien hoch- oder herunterzuladen.
Der entscheidende Unterschied ist, dass sich die Datenmassen auf den Computern von Rapidshare nicht nach Stichwörtern durchsuchen lassen. Wer also einen bestimmten Film herunterladen möchte, muss die genaue Internetadresse kennen, unter der die entsprechende Datei auf den Rapidshare-Computern zu finden ist. Diese Adresse ist zunächst nur demjenigen bekannt, der die Datei hochgeladen hat.
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Ein großes deutsches Nachrichtenmagazin erklärt wie das Filesharing 2.0 funktioniert und was steht in den Kommentaren?
Wie es schneller und besser geht!
*LOL*
@ gropius2:
das is so nicht richtig. rapidlibrary und ähnliche seiten durchsuchen lediglich das web und vorallem foren, in denen diese links geposted sind. somit ist die einlassung des autors auch nicht richtig, dass diese inhalte per google suche direkt gefunden werden können. dies ist nicht möglich. es handelt sich immer um andere seiten auf denen dieser link steht.
vipfile bietet sicher dem standardnutzer einen etwas besserern service (direktere verfügbarkeit) als rapidshare. wer aber über einen premium account verfügt, ist bei RS bestens aufgehoben.
mein tipp als unterstützendes tool: jdownloader. hilf bei vielen one-click-hostern.
Dass man bei Rapidshare die genaue Internetadresse kennen muss, um etwas herunterzuladen, ist nicht richtig. Unter rapidlibrary.com gibt es z.B. eine sehr gute Suchmaschine für Rapidshare.
Rapidshare, dass ich nicht lache. Netload.in, Vip-file.com, etc. sind schneller, ohne Geschwindigkeits- und Volumenbeschränkung und bei weitem einfacher für den durchschnittsuser.
Frage: "Will denn Senator Film als nächtes Google verklagen, weil über deren Server urherberrechtlich geschütztes aber frei verfügbares Material gefunden werden kann?"
Antwort: "Ja."
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