Redtube-Abmahnungen:Kölner Gericht erklärt eigene Entscheidung für falsch

Richter in Köln hatten es vergangenes Jahr ermöglicht, dass Hunderttausende Deutsche abgemahnt wurden, weil sie einen Porno-Film gestreamt hatten. Jetzt heißt es aus dem zuständigen Gericht: Das hätte nicht passieren dürfen.

Von Johannes Boie

Das Landgericht Köln hat in der Affäre um die Redtube-Abmahnungen einen Beschluss veröffentlicht, der eine eigene Entscheidung für falsch erklärt hat. Die Kölner Richter hatten es Ende 2013 dem Regensburger Rechtsanwalt Thomas Urmann ermöglicht, mehrere Tausend Deutsche wegen des Betrachtens eines möglicherweise urheberrechtlich geschützten Erotikfilms auf dem Internetportals Redtube abzumahnen. Diese Hilfe hätten die Richter nicht gewähren dürfen - so entschieden sie nun am selben Gericht.

Zweifel werden laut

In der Zwischenzeit sind am Geschäftsgebaren fast aller an den Abmahnungen Beteiligten Zweifel laut geworden. So hatte der Berliner Rechtsanwalt Daniel Sebastian, der mit Urmann zusammenarbeitet, in seinen Schreiben an die Kölner Richter von "Downloads" gesprochen, die man abmahnen wolle. Tatsächlich aber geht es um Streaming, also Videogucken übers Netz, ohne den Film zu speichern. Streaming aber sei, so teilen die Richter nun öffentlich mit, "grundsätzlich noch kein relevanter rechtswidriger Verstoß im Sinne des Urheberrechts". Ähnlich hatte bereits die Bundesregierung eine kleine Anfrage der Linke-Fraktion beantwortet. Sowohl Urmann als auch Sebastian drohen nun juristische Konsequenzen; die Staatsanwaltschaft Hamburg prüft ein Verfahren.

Ob die Abmahner die Abgemahnten auf legale Weise ertappt haben, ist weiterhin unklar. Ein Gutachten der Münchner Kanzlei Diehl und Partner, das diese Frage klären sollte, gibt keine Antworten. Auch deshalb korrigieren die Kölner Richter nun ihre Rechtsprechung. Für sie ist das Versäumnis peinlich, denn die ersten Abgemahnten dürften bereits gezahlt haben. Unklar ist, ob Schadenersatz geleistet werden muss, falls von diesen sich jemand zur Klage entschließt.

© SZ vom 28.01.2014 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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