Das Bundesverfassungsgericht schränkt den Zugriff von Ermittlern auf Telekommunikationsdaten ein, die Justizministerin und andere liberale Rechtspolitiker loben die Entscheidung. Dabei ist das Urteil nicht nur zu vorsichtig, sondern auch noch schlecht formuliert.
Karlsruhe ist müde; das Bundesverfassungsgericht hat sich offenbar bei seiner 60-Jahr-Feier verausgabt. Jedenfalls kommt schon wieder eine seltsam gewundene, schlecht formulierte und entschlussschwache Entscheidung vom dortigen Ersten Senat: Der jüngste Beschluss zum Telekommunikationsgesetz wird zwar von Datenschützern, der Bundesjustizministerin und liberalen Rechtspolitikern gelobt. Aber zu loben gibt es nicht so arg viel.
Anzeige
Die Richter haben nichts gegen die Massenabfragen (derzeit 26,6 Millionen!) von Kommunikationsdaten gesagt. Nur dort und da hängen sie vor deren Nutzung ein wackeliges Stoppschild.
Keine große Entscheidung
Mit den großen Entscheidungen der vergangenen Jahre, in denen das Gericht ein Sicherheitsgesetz nach dem anderen zerlegte, hat das wenig zu tun. Es besteht die Gefahr, dass aus der informationellen Selbstbestimmung eine informationelle Fremdbestimmung wird, weil sich die Behörden aus dem Teledaten-Vorrat nach Belieben bedienen können.
Gut, der Zugriff auf Passwörter und PIN-Codes wurde ein wenig erschwert. Aber es ist hier so, als genierten sich die Richter auch dafür noch. Sie verstecken die neuen Anforderungen hinter folgender beschwichtigend-unverständlichen Formulierung: Die Auskunftserteilung sei hier "an diejenigen Voraussetzungen zu binden, die bezogen auf den in der Abfragesituation damit konkret erstrebten Sicherungszweck zu erfüllen sind". Wie bitte?
Wenn Karlsruhe will, dass künftig auf Codes und elektronische Postfächer nur mit einer richterlichen Anordnung zugegriffen werden kann, dann möge es dies klar und verständlich sagen. Offenbar hat das Gericht zum 60. Jubiläum eine Entscheidungs-Verschlüsselungs-Anlage geschenkt bekommen.
- Thema
- Datenschutz RSS
- Herausgabe von Passwörtern Karlsruhe beschränkt Ermittler-Zugriff auf Nutzerdaten 24.02.2012
- Überwachungssoftware Ungeklärte Fragen der Staatstrojaner-Affäre 14.02.2012
- Neue Datenschutzrichtlinien ab 1. März So wappnen Sie sich gegen die Google-Sammelwut 01.03.2012
- Überwachung per "stiller SMS" Niedersachsen jagt Verbrecher mittels eines privaten Dienstleisters 27.02.2012
- Datenschutz Geheimdienste überwachten mehr als 37 Millionen E-Mails 25.02.2012
- Nutzerdaten im Netz veröffentlicht Datenschlamperei entblößt YouPorn-Chatter 23.02.2012
- Apps von Apple, Google und Microsoft IT-Giganten verpflichten sich zu mehr Datenschutz 23.02.2012
(SZ vom 25.02.2012/mri)
Russland unter Putin
Zitat Herr Prantl: "an diejenigen Voraussetzungen zu binden, die bezogen auf den in der Abfragesituation damit konkret erstrebten Sicherungszweck zu erfüllen sind". Wie Herr Prantl es darstellt, ist dieser Satz nicht zu verstehen. Es scheint, dass es die neue Gepflogenheit des Bundesverfassungsgerichts ist, die Urteile so juristisch gedrechselt zu formulieren, dass es nur noch Volljuristen verstehen. Dabei hatte ich das etwas anders verstanden und auch erwartet!