"Wir werden kämpfen bis zum Ende": Die Internet-Tauschbörse Pirate Bay ist nach einer vorübergehenden Stilllegung wieder online.
Die Internet-Börse The Pirate Bay ist nach einer vorübergehenden Stillegung seit Dienstag wieder online. Der schwedische Internetprovider Black Internet (BI) hatte die Seite am Montag nach einer entsprechenden Gerichtsentscheidung vom Netz genommen. Das Gericht in Stockholm hatte dem Provider mit einer Geldstrafe von umgerechnet etwa 50.000 Euro gedroht, sollte dieser den Netzzugang nicht sperren.
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The Pirate Bay ist eine der hundert meistbesuchten Seiten im Internet. (© Foto: dpa)
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"Wir werden kämpfen bis zum Ende. (...) Wir werden das Internet verteidigen, wie hoch auch immer der Preis sein mag. Wir werden auf den Stränden kämpfen", heißt es in einer mit "die Besatzung von Pirate Bay" unterzeichneten Erklärung, die am Dienstagnachmittag auf der wieder zugänglichen Internetplattform zu lesen war. Mit ihr wandelte das Pirate-Bay-Team die berühmte Rede des britischen Premierministers Winston Churchill vom Juni 1940 während der Offensive Hitler-Deutschlands ab.
BI-Hauptgeschäftsführer Victor Möller hatte der Online-Ausgabe der schwedischen Zeitung Dagens Nyheter zuvor gesagt, Black Internet habe von der Entscheidung des Gerichts gegen Montagmittag erfahren und daraufhin die Seite direkt vom Netz genommen. The Pirate Bay ist eine der hundert meistbesuchten Seiten im Internet.
Vier Verantwortliche von The Pirate Bay waren im April in einem weltweit beachteten Prozess um das illegale Herunterladen von Dateien aus dem Internet zu einjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Ein Gericht in Stockholm verurteilte die Betreiber zudem zu Schadenersatz. Das Urteil wurde angefochten, und die Tauschbörse blieb in Betrieb.
Ende Juli hatten dann mehrere große Hollywood-Studios vor einem Stockholmer Gericht geklagt und verlangt, die Internet-Tauschbörse zu schließen. Das Verfahren gilt als richtungsweisend für die weitere Entwicklung von Download-Angeboten und sorgte deshalb in der Internetgemeinde für großes Aufsehen.
The Pirate Bay ist eine der größten Internet-Tauschbörsen weltweit und hat nach eigenen Angaben 22 Millionen Nutzer. Über die Seiten können Nutzer Musik- und Filmdateien sowie Computerspiele zum Herunterladen finden, die andere Nutzer zur Verfügung stellen. The Pirate Bay stellt die Dateien auf seinen Servern allerdings nicht selbst bereit, sondern dient nur als Suchseite.
(AFP/dpa/cf)
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Diese Seiten, auf denen lediglich Nummern (Hashes) stehen, die für das Herunterladen von Dateien aller Art mit anderen Programmen verwendet werden, sind es, die die Familienministerin eigentlich im Visier hat.
Das BKA muss nur eine Adresse einfügen und gut ist, da ja theoretisch unter den Kinofilmen, Serien etc. auch Kinderpornos sein könnten. Das gilt für das Internet insgesamt, also schließt man am besten jeden Kanal, der nicht auf einer vom Familienministerium veröffentlichten Positivliste steht. Ein sauberes Internet - nichts sehen, nichts hören, nichts sagen...
Die Seite ist aktuell erreichbar, gestern war sie aber um diese Zeit nicht erreichbar. Die Nachricht ist einfach einen Tag zu alt und auf heise stand es ja auch gestern.
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Etwas aktuellere und weitergehende Informationen finden sich unter folgender Adresse:
http://torrentfreak.com/the-pirate-bay-taken-offline-by-swedish-authorities-090824/
Die PirateBay ist seit heute morgen von praktisch überall aus wieder erreichbar. Entsprechende Warnungen, dass sich ein Blackout wie der nach der ersten Durchsuchung durch die schwedische Polizei nicht wiederholen würde, gab es von seiten der Betreiber ja reichlich, und sie haben Wort gehalten.
Die ganze Angelegenheit hat aber einen äusserst unangenehmen Beigeschmack: Im angesprochenen Verfahren wurde nicht die PirateBay als solche verklagt und verurteilt, sondern die Betreiber einzeln als Privatpersonen. Die PirateBay selbst ist also bislang nicht für rechtswidrig erklärt worden (sonst wäre sie nicht in Schweden weiterbetrieben worden). Insofern steht eine Sperrverfügung auf fragwürdigem rechtlichen Fundament. Mal abgesehen davon, dass die betreffenden Personen gegen das Urteil in Berufung gegangen sind und die Illegalität ihres Handelns ergo noch lange nicht abschließend geklärt ist.
Was soll das? Gezielte Desinformation? DIe Seite funzt und bevor ich so einen Artikel veröffentliche, schaue ich selber mal nach...5 sek Recherche...mehr nicht...
Paging