Frankreich will härter gegen das illegale Herunterladen im Web vorgehen. Neben Geld- und Gefängnisstrafen droht Wiederholungstätern auch eine Sperrung ihres Internetzugangs.
Raubkopierer müssen in Frankreich eine Sperre ihres Internetzugangs fürchten. Die französische Nationalversammlung stimmte am Dienstag für einen Gesetzestext, der neue Möglichkeiten im Kampf gegen das illegale Herunterladen von Filmen, Musik oder Software bietet.
Bild vergrößern
In Frankreich dürfte das geplante Gesetz gegen Internetpiraterie für ähnlich große Diskussionen sorgen wie die umstrittene deutsche Werbekampagne gegen Raubkopierer. (© Foto: ddp)
Anzeige
Unter anderem soll Richtern erlaubt werden, Wiederholungstäter für bis zu einem Jahr den Zugang zum weltweiten Datennetz zu kappen. Zudem sind hohe Geld- und sogar Gefängnisstrafen möglich.
Eingeschränkte Kommunikationsfreiheit
Eine erste Version des Gesetzes war im Juni vom Verfassungsrat für nicht rechtmäßig erklärt worden. Die Bedeutung des Internets für die Teilhabe am demokratischen Leben und die freie Meinungsäußerung sei so hoch, war argumentiert worden, dass ein Aussperren aus dem Netz gegen Artikel 11 der Menschenrechtserklärung von 1789 verstoße.
Der Rat bemängelte zudem, dass die Internetsperre von der Aufsichtsbehörde Hadopi (Haute autorité pour la diffusion des oeuvres et la protection des droits sur Internet) und nicht von einem Gericht verhängt werden sollte. Der überarbeitete Gesetzesentwurf sieht jetzt eine Beteiligung der französischen Gerichte vor.
Zustimmung ist Formsache
Das Gesetz muss noch durch den Senat, bevor es endgültig in Kraft treten kann. Dessen Zustimmung gilt allerdings angesichts der Mehrheitsverhältnisse als sicher. Am Dienstag in der Nationalversammlung stimmten 285 Abgeordnete für das Gesetz - 225 dagegen.
Die zentrale Rolle im Kampf gegen die Internetpiraterie soll allerdings, wie ursprünglich angedacht, die Aufsichtsbehörde Hadopi spielen. Sie wertet von Internet-Dienstleistern gesammelte Daten über Urheberrechtsverletzungen aus und mahnt die Raubkopierer zunächst per E-Mail ab. Bei weiteren Verstößen wird eine zweite Mahnung per Einschreiben versand. Wer sich danach erneut erwischen lässt, muss mit erheblichen Strafen rechnen.
- Thema
- Raubkopierer RSS
- Debatte um illegale Downlads Gangster in Hollywood 20.06.2009
- Kostenlose Musik aus dem Netz Das Prinzip Kassettenrekorder 29.04.2009
- Urteil zu Pirate Bay Waghalsige Manöver in der Piratenbucht 17.04.2009
- Gesetz gegen Raubkopierer Blamage für Regierungspartei 09.04.2009
- Illegale Downloads Raubkopierer raus 11.03.2009
- Vor dem Windows-7-Start Tupper- und Piratenware 20.10.2009
- Neuer Dan Brown: Raubkopien im Netz Schwarmgeschwindigkeit voraus 17.09.2009
(dpa/ap/jb)
Bruce Springsteen in Frankfurt
@Alexander: ich verstehe Ihren Ansatz, kann ihn jedoch nicht teilen. Ich würde es eher herumdrehen und die Frage stellen, ob man jemanden, der wirklich ein Kind vergewaltigt und das dokumentiert, nicht wesentlich härter bestraft werden sollte, als jemand, der (vielleicht zufällig oder unwissend, durchaus möglich), solches Material herunterlädt.
Der Bogen von KiPo zu Musik- und Videodownloadern ist aber durchaus gewollt. Die meisten beliebten P2P-Netzwerke arbeiten mit Hashes von Dateien (z.B. BitTorrent), die man irgendwo herbekommen muss. Diese stehen wiederum oft auf Internetseiten (wie damals Pirate Bay). Nun könnte - ohne richterliche Prüfung - z.B. Zensursulas BKA hingehen und diese Seiten sperren mit KiPo-Argument. Gegennachweis ist fast nicht möglich und auch nicht vorgesehen.
Genau darauf zielt das Gesetz auch ab, es geht hier nicht um Schutz von Kindern, sondern einzig darum, Internetkopien zu erschweren.
Es gibt aber noch eine Menge andere Kanäle als das WWW, um Hashes zu tauschen, die Politiker ganz bestimmt nicht kennen. Wir erinnern uns, die "Internetpolitikerin des Jahres", eine Frau Zypries, wusste nicht einmal, was ein Browser ist.
Das Bundesgericht in der Schweiz hat mit einer knappen Mehrheit der Richter (3 zu 2) entschieden, dass das Downloaden von KiPo auch eine Herstellung von KiPo darstellt. Vielleicht fragt sich jetzt einer, was es mit ill. Downloads zu tun hat. Nun ja, wenn ein Download auch eine Herstellung darstellt, so muss der ill. Downloader doch das Urheberrecht auf seiner Seite haben, den er hat es hergestellt.
Na, wer wollte schon immer Filmproduzent oder Musiker (bzw. einer aus der Contentlobby) werden? ^^
bielertagblatt.ch/News/Schweiz/153705
Zitat: "wenn ich jetzt die Daten nehme und Sie zu einer "Tauschbörse" hochladen..."
Das ist in etwa das technische Verständnis, das man auch bei unseren "Volksparteien" heute vorfindet. Die Dateien werden nicht "auf eine Tauschbörse *hochgeladen*". Schlagen Sie mal auf Wikipedia nach, wie P2P-Tauschbörsen funktionieren.
Privatkopien waren eine ganze Zeit (30 Jahre) lang völlig legal, wurden ausschweifend angefertigt und die Musikindustrie hat es trotz aller Jammerei überlebt und ihren Gewinn stets steigern können.
Das Internet ist insofern eine Neuerung, als dass die Vervielfältigung noch einfacher ist und schneller verfügbar. Dennoch schreiben alle relevanten Konzerne immer grünere Zahlen.
Neu ist allerdings hier auch, dass die Kopieraktivität jetzt halbwegs messbar wird. Das war bislang eine große Dunkelziffer. Irgendein Excel-Controller rechnet diese Messung dann in Euro / Dollar um und beziffert so einen "gewaltigen Schaden".
Dass nicht jeder, der ein Stück umsonst lädt es auch kaufen würde, wird ignoriert. Insbesondere allerdings die vielen Leute, die ein Stück erst kopieren und dann - *wenn es gut ist* - kaufen.
------
Die *Künstler* verdienen ihr Geld sowieso nicht mit ihrer Musik, das tun nur die Labels. Ein Künstler lebt von Auftritten und Merchandising.
Den Labels geht nun der Popo auf Grundeis, weil sie nicht mehr zum Vertrieb und zur Vermarktung von Musik (und anderen Medien) gebraucht werden. Das kann der Künstler jetzt selbst machen - siehe Radiohead - wenn er gut ist!
Ausnahmeerscheinungen, wie z.B. diese gruseligen Casting-Shows, wird es da sicher noch ne Zeit lang geben, aber auf lange Sicht....
Insofern ist das nur ein letztes Aufbäumen vor dem Tod. Wer nicht mit der Zeit geht, muss mit der Zeit gehen!
( § 12 Abs.1 StGB)
Wenn strafrechtlich relevant, wäre es also ein Vergehen und wird somit nicht von Amts wegen verfolgt werden.
Auch mir erscheint das Internet-Verbot eine zu harte und zumindest zweifelhafte Maßnahme, andererseits, wenn man's weiß ...
Schließlich kann sich ein Vertreter oder Taxifahrer bei erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen auch nicht um sein (zeitweises) Fahrverbot mit dem Hinweis drücken, er brauche das Auto bzw. den Führerschein für seinen Beruf.
Die Maßnahme ist laut Artikel auch nur als heftigstes Mittel vorgesehen, wenn die vorangegangenen Warnschüsse nicht gefruchtet haben.
Der Internet-Zugang bei Arbeitsplätzen ist auch jetzt schon meist durch Filter reglementiert, welche etwa "social networks" und Ähnliches blocken. Das kann auch anders eingestellt werden.
Das Problem ist auch ein gesellschaftliches: Wir leben im Zeitalter der unmittelbaren Bedürfnisbefriedigung. Kaum einer kann mehr etwas erwarten, viele meinen, sie müssten immer alles verfügbar haben, und wollen aber, - Geiz ist geil -, nichts dafür als Gegenleistung aufbringen. Dabei ist es völlig egal, dass die begehrtesten Musikstücke auf allen Sendern bis zum Erbrechen gespielt werden, - nein, man muss sie auch noch im Bus oder der U-Bahn haben, weil man anderenfalls wohl Entzugserscheinungen bekäme. ;-)
"Haben müssen" wird da gerne mit "Haben wollen" gleichgesetzt.
Klar, mir stinkt die GEMA-Abgabe auch ganz gewaltig, weil die Gelder völlig ungebunden an die Mitglieder nach einem obskuren Schlüssel verteilt werden, den wohl kaum einer durchblickt. Und ich zahle auch für die Sicherungskopien meiner eigenen Schöpfungen, obwohl ich von dem Verein noch nie Geld gesehen habe.
Ich wünschte, die Politiker würden mit demselben Eifer hier Klärung verlangen und gegebenenfalls dagegen vorgehen, wie sie bei den Stromkonzernen vorschieben, die nicht nachvollziehbare Erhöhungen verlangen. Dennoch gibt mir das eine (legalisierte) moralische Unrecht nicht das Recht, Gesetze zu brechen. Die Trennlinie ist da relativ schmal und man sollte besser genau wissen, was man tut. Gerade aufgrund der Präsenz dieses Themas in Foren und Medien wird kaum ein Gericht glauben, dass jemand gutgläubig unzulässige Kopien angefertigt hat. Grobe Fahrlässigkeit (wird schon ok sein ...) genügt zur Bestrafung zumindest im Zivilrecht.
Aber es gibt ja einzelne Politiker, die insoweit auf Verbraucherseite sind, - die muss man bei Wahlen entsprechend stärken.
Paging