Urteil in Nürnberg:Sieben Jahre für Nürnberger U-Bahn-Schläger

Lesezeit: 1 min

"Wie auf einen Fußball" hatte Midas T. auf den Kopf eines Mannes eingetreten. Nun hat ein Gericht den Nürnberger U-Bahn-Schläger verurteilt.

Der Nürnberger U-Bahnschläger muss für sieben Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Nürnberg-Fürth verurteilte den 25-jährigen Minas T. am Dienstag wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung. "Solche Taten sind geeignet, das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu erschüttern. Viele befürchten, das nächste Opfer zu sein", sagte der Vorsitzende Richter Richard Caspar.

U-Bahn am Nürnberger Hauptbahnhof: Im Dezember 2009 hatte der 25-jährige Minas T. einen Mann am Bahnsteig in der Nürnberger U-Bahn angegriffen und schwer verletzt. (Foto: ag.dpa)

Mit dem Strafmaß folgte das Gericht der Staatsanwaltschaft. Anders als von der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung gefordert, ordnete es aber weder die Unterbringung in der Psychiatrie noch in einer Entzugseinrichtung an. "Es ist dem Glück und dem Zufall zu verdanken, dass das Opfer überlebt hat", sagte Caspar.

T. hatte in der Nacht zum 5. Dezember 2009 einen Mann am Bahnsteig in der Nürnberger U-Bahn angegriffen und schwer verletzt. Er wurde dabei von einer Videokamera aufgezeichnet. Im Laufe der Auseinandersetzung schlug er den Kopf seines Opfers gegen den Steinboden und trat "wie auf einen Fußball" auf ihn ein, wie es die Staatsanwaltschaft formulierte.

Der 36 Jahre alte Mann erlitt unter anderem Brüche des Augenhöhlenbodens und des Nasenbeins sowie eine Gehirnerschütterung. Er musste mehrere Tage stationär behandelt werden und litt lange Zeit an Sehstörungen, Kopfschmerzen und Angstzuständen. Als Motiv nannte der Richter, T. habe sich darüber geärgert, dass ihm sein späteres Opfer auf Aufforderung kein Feuer gab, sondern einfach weiter telefonierte. Dies passe ins Bild, dass T. schon bei Belanglosigkeiten aggressiv werde.

Gericht geht nicht von Volltrunkenheit aus

Das Gericht ging bei seinem Urteil davon aus, dass T. nicht volltrunken, sondern nur angetrunken gewesen sei. Der Angeklagte selbst hatte ausgesagt, zehn Cocktails getrunken zu haben und sich nicht an den Vorfall zu erinnern. Die Verteidigung ging von 3,5 bis 4 Promille zur Tatzeit aus. Sie hatte auf vier Jahre und neun Monate Haft plädiert und die Unterbringung in einer Entziehungseinrichtung gefordert.

Die Staatsanwaltschaft wollte T. dagegen in der Psychiatrie unterbringen. Aufgrund einer Persönlichkeitsstörung wisse T. nicht, wo seine Grenzen seien, hatte Oberstaatsanwalt Walter Knorr in seinem Plädoyer gesagt. In dem Prozess war es neben dem Gewaltexzess auf dem U-Bahnsteig in Nürnberg auch um eine Schlägerei vor einem Klub im Jahr 2008 gegangen. Auch diese war in die Gesamtstrafe mit eingegangen.

© sueddeutsche.de/dpa/tob - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: