Uni Erlangen:Verfassungsklage abgewiesen

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Ulla Wessels (*1965) ist Professorin für Praktische Philosophie an der Universität des Saarlandes. Sie ist Mitglied der religionskritischen Giordano-Bruno-Stiftung. (Foto: Evelin Frerk/oh)

Gericht beendet nach fünf Jahren Streit um Konkordatslehrstuhl

Von Katja Auer, Erlangen/Karlsruhe

Fünf Jahre liegt das Ganze zurück, und Ulla Wessels ist längst Professorin in Saarbrücken. Trotzdem ist der Streit um die Besetzung eines Lehrstuhls an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen erst jetzt beendet worden. Vom Bundesverfassungsgericht.

Als 2010 ein Lehrstuhl für praktische Philosophie in Erlangen ausgeschrieben wurde, bewarb Wessels sich und gelangte mit 20 Bewerbern in die Runde der qualifizierten Kandidaten. Aber nicht weiter. Für die Professorin aus einem einzigen Grund: Sie ist keine Katholikin und die Stelle, die sie gerne gehabt hätte, war einer von 21 Konkordatslehrstühlen im Freistaat. Das sind solche, bei deren Besetzung die Bischöfe mitreden dürfen, so ist es im Konkordat zwischen Bayern und dem Heiligen Stuhl aus dem Jahr 1924 geregelt. Dabei geht es nicht nur um Lehrstühle für katholische Theologie, sondern auch um solche für Philosophie, Pädagogik und Gesellschaftswissenschaften - Fachbereiche, die alle späteren Lehrer durchlaufen müssen. Ganzen Lehrergenerationen werde so "die katholische Soziallehre systematisch eingebläut", klagte schon 1977 die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft. Eine Popularklage wurde damals abgewiesen.

Nun klagte auch Wessels. Zwar betonte man an der Universität, dass alleine fachliche Gründe ausschlaggebend gewesen seien und es zudem an der Hochschule auch nicht-katholische Lehrstuhlinhaber gebe, doch Wessels erkannte einen klaren Verstoß gegen die bayerische Verfassung und das Grundgesetz. Niemandem dürfe "aus seiner Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einem Bekenntnisse oder einer Weltanschauung ein Nachteil erwachsen", heißt es dort. Tatsächlich stoppte das Verwaltungsgericht Ansbach per Eilantrag die Besetzung der Stelle, ihre Klage wurde danach allerdings abgewiesen. Auch der zuständige Bamberger Erzbischof hatte ihrer Berufung nicht widersprochen, denn so weit war sie im Bewerbungsverfahren gar nicht gekommen. Dennoch legte sie im März 2012 Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein. Ein Kollege, der sich ebenfalls in Erlangen beworben hatte, tat es ihr im Januar 2013 gleich. Jetzt erklärte das Gericht die Beschwerden für nicht zulässig, wie der Anwalt der beiden mitteilte. Begründet hat die Kammer ihre Entscheidung nicht, diese ist aber nicht anfechtbar.

"Ich hätte mir schon erhofft, dass die Richter in die Sache einsteigen", sagt der Nürnberger Rechtsanwalt Rainer Roth, der die beiden vertreten hat. Zumal es für diese "dürftige Entscheidung" sehr lange gedauert habe. Roth prüft nun, ob er eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einlegt.

Dabei ginge es ums Prinzip, denn inhaltlich hat sich die Sache inzwischen erledigt. Die Freisinger Bischofskonferenz hatte im Januar 2013 beschlossen, auf ihr Vetorecht zu verzichten, zumindest dann, wenn nicht-theologische Lehrstühle besetzt werden sollen. Diese Entscheidung habe nichts mit den Verfassungsbeschwerden zu tun, sagte ein Sprecher damals. Vielmehr reagiere die Kirche "auf die Zeit, in der sie lebt". Bei dem Ziel, "künftige Lehrer mit christlichen Werten zu prägen", bleibe man nach wie vor. Allerdings sei dieses Ziel auch in der Verfassung festgehalten. Diese Einspruchsmöglichkeit, mit der ein Bischof einen Philosophieprofessor von der Universität fernhalten kann, sei jedoch nicht mehr zeitgemäß.

© SZ vom 04.11.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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