Sex am Arbeitsplatz:Riskante Liebschaft im Büro

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Jeder Fünfte hatte angeblich schon mal Sex auf seinem Schreibtisch. Auch Kopierer, Toilette und Büro sollen beliebte Orte sein. Doch was, wenn man dabei erwischt wird? Hat der niederbayerische Landrat Adam wirklich keine rechtlichen Konsequenzen zu fürchten?

Von Hanna Velten

Toilette, Aufzug oder Büro - beliebte Plätze für den Sex am Arbeitsplatz. Jeder Fünfte hatte angeblich sogar schon mal Sex auf seinem Schreibtisch. All das gas geht aus einer Studie des Online-Dating-Portals Edarling hervor, für die 540 Singles aus Deutschland befragt wurden. Der Regener Landrat Michael Adam mit seinen Abenteuern im Büro ist keinesfalls eine Ausnahme.

Die Nachfrage der SZ bei bekannten bayerischen Unternehmen dazu löste nur amüsierte Verwunderung aus: "Bei uns gibt es das nicht! Mir ist jedenfalls nichts bekannt." Und das ist der Punkt. Die Dunkelziffer ist vermutlich sehr hoch.

Besser so, denn wer bei Sex während der Arbeitszeit erwischt wird, muss im schlimmsten Fall mit einer Abmahnung oder sogar Kündigung rechnen, erklärt Thomas Prohaska vom Rechtsschutz des Deutschen Gewerkschaftsbundes in Düsseldorf. Allerdings gebe es keinen Rechtssatz, der Sex am Arbeitsplatz ausdrücklich verbietet - vorausgesetzt dieser hat einvernehmlich stattgefunden. Jedoch könne das Schäferstündchen als Arbeitszeitbetrug gesehen werden und dies sei durchaus ein Grund für eine Abmahnung.

"Kommt es zu Sex am Arbeitsplatz wird der Arbeitnehmer schwerlich darlegen können, während dieser Zeit Dienste für seinen Arbeitgeber erbracht zu haben", sagt der Arbeitsrechtler weiter. Der Chef erhalte für die Entlohnung weniger Arbeitsleistung als vereinbart und könne dies sogar mit einer fristlosen Kündigung bestrafen.

Manche Arbeitnehmer griffen aber auch zu subtileren Methoden. "Verliebt sich das Paar, was unter Kollegen keine Seltenheit darstellt, kann eine Versetzung drohen, Urlaubswünsche werden nicht zu gleichen Zeiten erfüllt oder ein ungeliebter Vorgesetzter nimmt einem den restlichen Spaß an der Arbeit", sagt Prohaska. Um sich abzusichern, haben viele große Unternehmen Vorschriftenkataloge eingeführt, die dem neuen Mitarbeiter zu Beginn gegeben werden und unter anderem häufig Beziehungen der Mitarbeiter untereinander untersagen. Doch diese "Pamphlete", so Prohaska, werden oft nicht gelesen. "Kommt es dann im Verlauf des Arbeitsverhältnisses zu Problemen, zaubert der Arbeitgeber diese Vorschriften oftmals wie ein Kaninchen aus dem Hut."

Was tun bei einer Kündigung?

Bei einer großen Münchner Firma soll es einen Vorgesetzten gegeben haben, "der nach Dienstende eine Mitarbeiterin auf seinem Schreibtisch vernascht hat - dummerweise hatte er übersehen, dass man aus einer gegenüberliegenden Halle freien Blick auf seinen Schreibtisch hatte", verrät Dietmar Olsen, Fachanwalt für Arbeitsrecht in München. Und das sei für die Mitarbeiterin in der Regel folgenschwerer als für den Vorgesetzten, erklärt Olsen. ",Ober sticht unter' gilt oft auch hier."

Für Prohaska ist diese Frage jedoch nicht so eindeutig zu beantworten. "Arbeitnehmer in höheren Positionen tragen zumeist eine große Personalverantwortung. Zur Ausübung der damit verbundenen Aufgaben ist eine gewisse Autorität und Glaubwürdigkeit erforderlich", sagt er. Repräsentiert die Führungskraft etwa die Firma, leide schnell deren Ruf. "Daher ist meistens nicht das Ob entscheidend, sondern bei einer Person, die ihren Arbeitgeber repräsentiert, das Wie und Wo." Wird dann keine Kündigung ausgesprochen, könne eine solche Situation für die Führungskraft schnell auf dem Abstellgleis enden.

Rechtliche Folgen

Rechtsanwalt Olsen kennt kein Beispiel, das vor Gericht gelandet ist. "Solche Fälle werden sicherlich oft mit einem Aufhebungsvertrag besiegelt." Kommt es dennoch zu einem Prozess, hätten Betroffene Möglichkeiten, sich zu wehren, erklärt Prohaska. Bei einer Kündigung führe der Weg über die fristgemäß eingereichte Kündigungsschutzklage.

Gegen eine Abmahnung könne sich der Betroffene am besten mit einer Gegendarstellung wehren, die zur Personalakte zu nehmen ist, um das Arbeitsverhältnis nicht zusätzlich zu belasten.

So unangenehm muss es aber nicht immer werden. Christof Bachmair von Wacker Chemie in München war einer der wenigen Unternehmensvertreter, der sich konkret zum Thema geäußert hat. "Mir sind keine solchen Fälle bei uns bekannt. Ob und wenn ja welche Konsequenzen solches Verhalten hätte, kommt immer auf den Einzelfall an. Grundsätzlich sind private Beziehungen die persönliche Angelegenheit jedes einzelnen Mitarbeiters", solange es nicht zu Interessenskonflikten komme.

© SZ vom 29.11.2013 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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