Präzedenzfall:Auf Urnengräbern in Tegernsee dürfen keine Wachskerzen mehr brennen

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Auf dem Friedhof in Tegernsee müssen an Urnengräbern künftg elektrische Kerzen leuchten. (Symbolbild) (Foto: Robert Haas)

Für diesen Aufreger sorgt die neue Satzung. Auch die Parkzeit wird beschränkt - das dürfte nicht nur Besuchern des Friedhofs missfallen.

Von Christian Gschwendtner, Tegernsee

Für einen Friedhof ist es nicht von Vorteil, wenn er mitten im Ort liegt. Die Verstorbenen sollen ihre Ruhe finden. Im Zentrum ist es aber meistens laut. Für den Friedhof in Tegernsee gilt das ganz besonders. Und bis zum Bräustüberl ist es auch nicht weit. Viele Besucher stellen ihr Auto deshalb vor dem Friedhof ab. Die Parkplätze kosten dort nichts. Der Tegernseer Stadtrat will das nun mit einer neuen Friedhofssatzung verhindern. Dabei hat er ganz nebenbei einen bayernweit einzigartigen Präzedenzfall geschaffen.

Zum ersten Mal überhaupt sind Wachskerzen in einem Teil des Friedhofs verboten. In der neuen Satzung steht nämlich, dass sie nicht mehr auf den Urnengräbern abgestellt werden dürfen. Der Grund: Das Wachs soll zu oft auf andere Urnengräber getropft sein. "Es haben sich zwar keine Wachs-Stalaktiten gebildet", sagt Bürgermeister Johannes Hagn (CSU). Aber die Reinigungsarbeiten seien mit der Zeit zu aufwendig geworden. Deshalb das Verbot.

Der Sprecher des Bayerischen Gemeindetags sagt, ein ähnlicher Fall sei ihm nicht bekannt. Man könne die Entscheidung getrost als Einzelfall betrachten. "Die haben bestimmt ihre Gründe", sagt der Sprecher. Er sieht in dem Beschluss ein Paradebeispiel für kommunale Selbstverwaltung. Ganz unumstritten ist die Entscheidung aber auch in Tegernsee nicht.

"Ich finde es schon sehr deutsch", sagt die Stadträtin Martina Niggl-Fisser (Bürgerliste). Was ihr missfällt, das sind die elektrischen Kerzen, die statt den Wachskerzen zukünftig auf den Urnengräbern stehen sollen. Die Befürworter im Stadtrat verstehen die Aufregung nicht. Sie finden, elektrische Kerzen seien ein ganz guter Kompromiss, zumal es in der Nähe der Urnengräber spezielle Stellen für Wachskerzen geben soll. Verwiesen wird auch auf Christbäume, bei denen elektrisches Licht ja auch üblich sei.

Martina Niggl-Fisser sieht das anders. Bei den Wachskerzen am Friedhof gebe es nicht einmal eine Brandgefahr. Rückendeckung bekommt sie von Rudolf Gritsch (CSU), einem Kollegen im Stadtrat. Der sagt: "Es ist eine technische Lösung für ein operatives Problem." Vergessen werde dabei, dass sich durch die Verbannung der echten Kerzen die Trauerkultur verändert. Aus Sicht von Gritsch nicht unbedingt zum Guten. Trotzdem hat sich im Stadtrat eine Mehrheit für die neue Satzung gefunden.

Bürgermeister Hagn sagt, es gehe auch nicht darum, in Persönlichkeitsrechte einzugreifen. "Jeder soll und darf auf seine Weise trauern." Die Stadt gibt aus seiner Sicht nur den Rahmen vor. Und in manchen Punkten ist die neue Satzung auch liberaler: Erlaubt sind zum Beispiel wieder Holzkreuze in einer bestimmten Größe. Lange durfte man nur Grabkreuze aus Naturstein oder Schmiedeeisen anbringen.

Ungelöst bleibt ein anderes Großproblem: Die Fronleichnamsprozession muss weiterhin an den Betrunkenen im Bräustüberl vorbei. Dafür darf vor dem Friedhof nur noch eine Stunde geparkt werden.

© SZ vom 18.05.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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