Karlsruhe/Fürth:Urteil zu tödlichem Messerstich aufgehoben

Der Fall eines wegen einer Messerattacke zu sieben Jahren Jugendstrafe verurteilten Fürthers muss in Teilen neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) gab damit in einer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung einer Revision des Mannes zum Teil statt. Nach Auffassung der Bundesrichter lässt sich am Schuldspruch des Landgerichts Nürnberg-Fürth selbst nicht rütteln, wohl aber am Strafmaß. Nach Ansicht des BGH berücksichtigt das Landgericht-Urteil von Ende Oktober 2015 "ausschließlich Umstände, die auch bei Erwachsenen berücksichtigt werden, lässt hingegen wesentliche erzieherische Gesichtspunkte völlig außer Betracht". Auch habe das Landgericht nicht ausreichend die Lebensumstände gewürdigt. Das Landgericht hatte es als erwiesen angesehen, dass der 20-Jährige im Februar 2015 in einem Fürther U-Bahnhof einen 28-Jährigen mit einem Messer tödlich verletzte.

© SZ vom 12.08.2016 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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