Fatma lebte aus gutem Grund in einer Pflegefamilie - trotzdem war es ihrer leiblichen Mutter möglich, die Zweijährige zu entführen. Die Jugendfürsorge hat dabei eine unrühmliche Rolle gespielt.
Der umgekippte Kreisel unter dem Wickeltisch und die große blonde Puppe, die sich an das Kinderbett mit seinem blau-gelben Baldachin lehnt, haben für Helene Mayer nur noch eine Botschaft: Das Kind ist weg. Verschleppt, entführt.
Fatmas Wickeltisch in Regensburg. Wie ihr gesamtes Kinderzimmer wurde er seit ihrer Entführung Ende Dezember 2009 durch ihre leibliche Mutter unverändert gelassen. Die Eltern hoffen auf eine baldige Rückkehr des Mädchens. (© Foto: Mittler/oh)
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Die 27-jährige Frau aus Regensburg - ihr Name und der aller anderen Familienmitglieder wurden geändert - blickt wie erstarrt auf die Runde aus Teddybären, Puppen und einem rauschebärtigen Weihnachtsmann in der Spielecke. Viele Mütter würden jetzt wohl in Tränen ausbrechen und von ihrer Angst um das Kind erzählen. Helene Mayer aber ist keine normale Mutter. Fatma, das verschwundene Mädchen, ist rein rechtlich gesehen nur ihre Pflegetochter.
Der Fall ist ebenso verstörend wie einzigartig. Die Geschichte vom Pflegekind Fatma und seinen deutschen Ersatzeltern beginnt im November 2008, als das Familiengericht Regensburg Fatmas Eltern weitgehend das Sorgerecht entzieht: Es sieht das Kindeswohl bei ihnen nicht gewährleistet, die Vormundschaft wird der Katholischen Jugendfürsorge (KJF) übertragen.
Der KJF-Mitarbeiter Dieter M. bringt das vier Wochen alte Baby zu Helene Mayer, die leiblichen Eltern haben das Recht auf Besuchskontakte. Nach diesen Besuchen sei das Kind oft heiser gewesen, sagt Mayer. Vom Schreien, wie sie vermutet. Kinderärzte bestärken sie in dieser Meinung.
Dann kommt der 30. Dezember des vergangenen Jahres. An diesem Tag soll das Mädchen einige Stunden mit ihrer leiblichen Mutter verbringen. Helene Mayer, ihr Lebensgefährte Harald Schüssler und die zweijährige Fatma fahren zum Büro der Katholischen Jugendfürsorge. Helene Mayer hat ein ungutes Gefühl: "Fatmas Mutter machte auf mich einen stark verstörten Eindruck. Sie war blass, hatte Ringe um die Augen", sagt sie.
Die Pflegeeltern bieten sich an, zusammen mit der Mutter bei dem Kind zu bleiben, doch nach einer halben Stunde, um zehn Uhr, fordert sie ein KJF-Mitarbeiter auf zu gehen. Kurz darauf darf auch die Mutter mit der kleinen Fatma und deren größerem Bruder das Büro verlassen - entgegen der eindringlichen Empfehlung des Stadtjugendamtes, dass die leiblichen Eltern ihre Kinder nur noch in den Räumen der KJF treffen sollten, in Begleitung von pädagogisch kompetenten Fachkräften oder der Pflegeeltern.
Am späten Nachmittag kehren Helene Mayer und ihr Partner zurück zum Büro. Fatma ist nicht da. Eine Stunde später immer noch nicht. Sie fahren zur Wohnung der leiblichen Eltern. Nachbarn erzählen ihnen, sie hätten seit Tagen nichts mehr von der Rumänin, ihrem türkischen Partner und Fatmas zwei Jahre älterem Bruder gehört. Am Abend erstatten die Pflegeeltern und ein KJF-Mitarbeiter bei der Polizei Anzeige wegen Kindesentziehung.
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Gewalt in Syrien
Die neueste Antwort
Tatsache 1: Einer Mutter wird das 4 Wochen alte Baby weggenommen.
Frage 1: Wieso wurde ihr das weitere Kind belassen? D. h., wieso wurde der ältere Bruder nicht ebenfalls in einer Pflegefamilie gesteckt?
Tatsache 2: Wenn einer Mutter das 4 Wochen alte Kind weggenommen wurde, dann hat jemand entschieden, dass "das Wohl des Kindes" bei seinen leiblichen Eltern in Gefahr sei.
Frage 2: Wieso bestand dann keine Gefahr für "das Wohl des Kindes" beim älteren Bruder?
Tatsache 3: Die Mutter konnte sich in der Zeit, in der Fatma es lernte ihre Pflegeeltern "Mama" und "Papa" zu nennen, offensichtlich um den älteren Bruder kümmern.
Frage 3: Wieso hat man dann der Mutter keine finanzielle Unterstützung bei der Erziehung des Kindes gegeben und stattdessen die teurere Lösung "Pflegeeltern" (kosten um die 600 bis 1000 EUR/Monat) gewählt?
Tatsache 4: "Die Mutter war blass und hatte verdächtige Ringe um die Augen."
Frage 4: Kann es sein, dass sich diese Mutter Sorgen um ihr Baby gemacht und deswegen geweint hat?
Tatsache 5: Der Fall des türkischen Vaters Görgülü, der jahrelang gegen die Justiz um seinen Sohn kämpfen musste, ist weltbekannt. Da haben deutsche Gerichte sogar Entscheidungen des Strassburger Menschenrechtsgerichtshofes missachtet.
Frage 5: Kann es sein, dass sich die leiblichen Eltern eben diesen Kampf, gegen die Übermacht der Justiz und des Jugendamtes ersparen wollten?
Schade, dass die näheren Umstände des Falles nicht erläutert werden: So wäre es für viele sehr lehrreich gewesen, die Kriterien zu erfahren, wann und warum ein Kind den leiblichen Eltern weggenommen wird!
Könnte es sein, dass die Inobhutnahme nicht gerechtfertigt war? Dann stellt sich die Frage aus welchen Gründen/Interessen diese trotzdem stattgefunden hat und ob jemals die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden?
Vielleicht sollten sich die Verantwortlichen von Beginn an Zeit nehmen, die näheren Umstände gründlich zu betrachten und im Hinblick auf das sinnvollste Vorgehen zum Wohl des Kindes zu bewerten, anstatt sich danach weitschweifig zu entschuldigen. Ein Gutachten ex post facto nützt dem Kind leider nichts mehr.
Noch einmal von vorn: Ein rumänisches Kind - und dass es das ist, davon ist auszugehen, wenn die Mutter Rumänin ist - benötigt sogar einen Reisepass.
Gehe ich richtig in der Annahme, dass die Mutter anscheinend im Besitz eines solchen war- und nicht der Vormund oder die Pflegeeltern - und dann auch noch als Rumänin in die Türkei ausreisen konnte?
Bitte, bitte, lieber Artikelschreiber, recherchieren Sie doch erst mal gründlich!
Der Beitrag lässt wesentliche Gesichtspunkte ausser acht. Die erste Frage ist doch, weshalb der Familie das Kind überhaupt entzogen wurde und zu einer Pflegefamilie kam. Ausser, dass das Kind nach den Besuchen bei den leiblichen Eltern "heiser" war, findet sich hierzu nichts im Beitrag. Interessant wäre es sicher auch, den Standpunkt der leiblichen Mutter im bisherigen Verfahren zu kennen.
Obi, was für eine "erzkatholische Sekte" sehen Sie hier am Werk? Die Pflegefamilie - unverheiratet zusammenlebende Leute - dürften kaum dem Verdacht fundamentalistischen Fanatismus´ausgesetzt sein. Oh - und die Mutter der Kleinen ist Rumänin - das sind meistenteils orthodoxe Christen, übrigens... aber, ich weiß - für einen moslem ist alles moslemisch, was er erzeugt.
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