Kaum ist das Kabinett vereidigt, gibt es schon den ersten Streit: CSU und FDP zanken sich über Forderungen des neuen Integrationsbeauftragten, in Bayern die islamische Rechtsordnung Scharia teilweise einzuführen.
Die Forderungen des neuen, von der FDP gestellten Integrationsbeauftragten Georg Barfuß nach der teilweisen Einführung der islamischen Rechtsordnung Scharia in Bayern haben noch am Tag der Kabinettsvereidigung zu einem ersten Streit in der schwarz-gelben Koalition geführt.
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Moschee in Duisburg (© Foto: AP)
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Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sagte in München, die Scharia werde "niemals Bestandteil unserer Rechts- und Werteordnung werden". Herrmann betonte: "Wir stehen zu einem toleranten und weltoffenen Bayern." Das islamische Recht hingegen stehe für "menschenverachtende Strafen wie Steinigung und Hand abhacken und für die Verachtung der Frau". Der Innenminister erklärte, die CSU werde die christlich-abendländisch geprägte Rechts- und Werteordnung nicht preisgeben. "Das ist im Koalitionsvertrag mit der FDP nicht vereinbart und das wird auch nicht kommen", sagte er.
Der stellvertretende CSU-Landtagsfraktionschef Karl Freller stellte die Eignung von Barfuß infrage. Mit seiner "vollkommen inakzeptablen" Forderung habe er sich für die Aufgabe disqualifiziert, sagte Freller.
Der FDP-Landtagsabgeordnete Georg Barfuß, der früher lange Jahre für die CSU in der Kleinstadt Lauingen Bürgermeister war, hatte der Süddeutschen Zeitung gesagt: "Wo sich die Scharia mit dem Grundgesetz als kompatibel herausstellt, soll sie in Bayern erlaubt sein." Der Verfassungsschutz müsse im Einzelfall prüfen, ob ihre Regelungen mit dem Grundgesetz vereinbar seien.Auf Nachfrage konnte Barfuß aber nicht genauer erklären, welche Teile der Scharia er meinte.
Barfuß ruderte aufgrund der heftigen Kritik sofort zurück. Er nannte seine Äußerungen ein Missverständnis. " Interpretationen, wonach ich die ,Einführung der Scharia in Bayern' gefordert hätte, entsprechen nicht der Realität."
Barfuß sprach davon, dass das für die Muslime vorgeschriebene fünfmalige Beten am Tag, die Wallfahrt nach Mekka oder auch das Fasten im Ramadan anerkannt werden sollten. Die Scharia geht allerdings viel weiter und regelt jede Form des menschlichen Miteinanders, vor allem die Beziehungen in der Familie, wobei die Frauen vor allem beim Erbrecht und in ihrem Sexualleben stark benachteiligt werden.
Zudem sprach sich der Integrationsbeauftragte für die Errichtung muslimischer Gotteshäuser aus. "Die Muslime sollen so viele Moscheen bauen, wie sie wollen", sagte er. Vertreter von Parteien und Verbänden zeigten sich entsetzt über die Äußerungen.
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(SZ vom 31.10.2008/aho)
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Der erste Satz meines vorhergehenden Kommentars muß natürlich anders lauten: "Es zeugt aber nun einmal auch von Halbwissen, Regelungen der Scharia, die auf den ersten Blick gleiche oder zumindest ähnliche Handlungsspielräume wie die deutsche Gesetzgebung zu eröffnen scheinen, ohne weitere Bemerkungen als kompatibel mit dem Grundgesetz auszuweisen."
@JoJoGerstner:
Es zeugt aber nun einmal auch von Halbwissen, Regelungen der Scharia, die mit dem Grundgesetz vereinbar sind, ohne weitere Bemerkungen als kompatibel mit diesem auszuweisen. Es geht eben nicht einfach nur um den jeweiligen Wortlaut einer einzelnen Regelung oder eines einzelnen Gesetzes, sondern auch um die Grundlage, auf der eine solche Regelung oder ein solches Gesetz beruhen. Betrachtet man einmal diese "Meta-Ebene", so kann man gar nicht anders, als Scharia und Grundgesetz als *grundsätzlich* inkompatibel zu bezeichnen.
Wo eine einzelne Regelung der Scharia mit dem Wortlaut eines einzelnen in Deutschland geltenden Gesetzes übereinstimmt, da kann es für muslimische Mitbürger ein Grund zur Freude sein, daß ihnen hier vom deutschen Gesetzgeber nichts zugemutet wird, was ihnen nicht schon von der Scharia zugemutet würde. Anwendung findet aber in jedem Fall und ausschließlich geltendes deutsches Recht. Letzteres bedarf weder einer Erweiterung durch Regelungen der Scharia, noch wäre auf dem Boden unseres Grundgesetzes überhaupt die Möglichkeit dazu gegeben.
Man kann nicht einzelne Regelungen der Scharia isolieren und so tun, als würden diese Regelung nicht auf den für alle Regelungen der Scharia geltenden Grundlagen fußen, so z.B. der Tatsache, daß sich die Scharia nun einmal als göttlich legitimiertes und von daher auch insgesamt unbedingt geltendes Gesetzeswerk versteht. Man kann nicht den kleinen Finger der Scharia nehmen und meinen, damit nicht die ganze Hand des Islam zu schütteln. Ich kann mir auch nicht ein einzelnes für die Bundesrepublik Deutschland geltendes Gesetz heraussuchen, das Grundgesetz für selbige aber ablehnen. Oder: mitgehangen, mitgefangen.
Siehe dazu auch mein offenes Schreiben an Dr. Georg Barfuß:
http://www.theolobias.de/2008/10/29/offenes-schreiben-an-den-integrationsbeauftragten-des-landes-bayern/
Was wir daher brauchen, ist nicht etwa die sukzessive Zulassung von Gesetzestexten, die unserer durch Aufklärung und Christentum beeinflußten Kultur fremd sind, sondern das Bemühen darum, in Deutschland lebenden Muslimen zu vermitteln, warum das deutsche Grundgesetz es wert ist, in seiner säkularen Gestalt erhalten zu bleiben. Und das gilt nicht nur für hier lebende Muslime, sondern für alle in unserer Gesellschaft wirkenden Kräfte, die Anstoß daran nehmen oder sich in ihrer individuellen Freiheit vom Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt wähnen.
Der Integrationsbeauftragte regt an, die Scharia darauf hin zu überprüfen, in wie weit sie mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Prompt schallt es von der CSU, dass in Deutschland die Steinigung eingeführt werden soll. Denkt die CSU, die Steinigung sei mit dem Grundgesetz vereinbar.
In dem Streit zeigt sich ein erschreckendes Halbwissen. Erstens weiss niemand so ganau, was noch so in der Scharia steht, ausser Steinigungen. Zweitens scheinen auch viele nicht zu wissen, dass gegen Regelungen, die mit dem Grundgesetz vereinbar sind, nichts einzuwenden ist.
Die Forderung der FDP verlangt eine kritische Betrachtung aller Religionen. Jede Religion muss sich in unserem Staat, der seine Wurzeln in der Aufklärung und weniger unmittelbar im Christentum hat, an den Grundrechten messen lassen. Dass dies in der Praxis nicht immer funktioniert, zeigen die Bedingungen von Arbeitnehmern bei der katholischen Kirche oder die Reaktionen auf die Kruzifixe in den Klassenzimmern.
Eine Überprüfung der Scharia auf Regelungen, die mit dem Grundgesetz konform sind, kann daher nur dazu beitragen, den Islam, aber auch die eigene Religion, sachlicher und realistischer zu sehen.