BayernLB-Untersuchungsausschuss:Opposition fordert drei Rücktritte

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Die Opposition zieht Bilanz: Am Ende des BayernLB-Untersuchungsausschusses fordern SPD, Grüne und Freie Wähler gleich mehrere Rücktritte.

Am Ende des Untersuchungsausschusses zu den Milliardenverlusten der BayernLB in Österreich fordert die Opposition drei Rücktritte: CSU-Landtagsfraktionschef Georg Schmid, CSU-Wirtschaftsexperte Erwin Huber und Städtetagspräsident Hans Schaidinger hätten als Verwaltungsräte der BayernLB versagt und müssten deswegen ihre politischen Ämter abgeben, verlangten SPD, Freie Wähler und Grüne am Mittwoch in ihrer Schlussbilanz des Ausschusses. "Wenn sie Charakter haben, müssten sie zurücktreten", sagte Harald Güller (SPD), der Vizechef des Ausschusses.

Von den früheren Verwaltungsräten der Bayern LB sind Schmid, Huber und Schaidinger die letzten, die noch in politischen Führungspositionen tätig sind. Außerdem plädieren die drei Oppositionsfraktionen dafür, Schadenersatzansprüche gegen sämtliche ehemaligen Verwaltungsräte zu verfolgen - nicht nur gegen den früheren Finanzminister Kurt Faltlhauser und Ex-Sparkassenpräsident Siegfried Naser, die früher an der Spitze des Verwaltungsrats standen. Alle drei seien "Versager", schimpfte der Grüne Sepp Dürr. "Deswegen müssen sie dringend ihren heutigen Ämtern entfernt werden." Alle Verwaltungsräte hätten "schuldhaft ihre Pflicht verletzt", sagte Bernhard Pohl von den Freien Wählern.

CSU und FDP hatten ihren Mehrheitsbericht zum Untersuchungsausschuss am Montag vorgestellt: Die zwei Regierungsfraktionen kommen zwar zu dem Schluss, dass alle Verwaltungsräte ihre Pflicht verletzten - doch eine mögliche grobe Fahrlässigkeit sehen CSU und FDP nur bei den ehemaligen Chefkontrolleuren Faltlhauser und Naser, nicht bei einfachen Mitgliedern des Verwaltungsrats wie Schaidinger oder Schmid. Das hat juristisch große Bedeutung: Rechtliche Voraussetzung für Schadenersatzforderungen ist nach den Regeln des BayernLB-Verwaltungsrats grobe Fahrlässigkeit.

Einfache Fahrlässigkeit reicht nicht aus, um Ex-Verwaltungsräte zur Kasse zu bitten. Deswegen fordert die Opposition drittens, die Haftungsregeln für die einfachen Mitglieder des Verwaltungsrats "auf jeden Fall sofort" wieder zu verschärfen, wie Güller sagte. Denn der BayernLB-Verwaltungsrat hatte erst 2002 nach der Pleite des Kirch-Konzerns die Hürden für Schadenersatzforderungen gegen die Verwaltungsräte stark erhöht. Seitdem sind die Verwaltungsräte nur noch schadenersatzpflichtig, wenn ihnen grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. "Das ist für die Zukunft eine politische Aufgabe der Staatsregierung", sagte Güller.

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