Bayerischer Verwaltungsgerichtshof:Allgäu Airport kann erweitert werden - Klagen abgewiesen

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  • Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat sämtliche Klagen gegen den Ausbau des Regionalflughafens bei Memmingen abgewiesen.
  • Der Bund Naturschutz, zwei Gemeinden und mehrere Anwohner hatten gegen die Ausbaupläne geklagt.
  • Die Klagen richteten sich vor allem gegen die Verbreiterung der Start- und Landebahn sowie die Verlängerung der Betriebszeit um eine Stunde bis 23 Uhr.

Planfeststellungsbeschluss ist rechtmäßig

Grünes Licht für die geplante Erweiterung am Allgäu Airport: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat am Dienstag sämtliche Klagen gegen den Ausbau des Regionalflughafens bei Memmingen abgewiesen. Der Planfeststellungsbeschluss sei rechtmäßig, hieß es in dem Urteil (Az.: 8 A 13.40025 u.a.). Ein Bedarf für die vorgesehene Verbreiterung der Start- und Landebahn von 30 auf 45 Meter ergebe sich schon aus Sicherheitsgründen. Auch die Nachtflugregelung sei rechtlich nicht zu beanstanden. In der besonders geschützten Nachtkernzeit ab 0.00 Uhr werde weiterhin kein Flugbetrieb zugelassen. Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen.

Ein jahrelanges Verfahren habe endlich "die Klarheit gebracht, die man sich wünscht", sagte Flughafen-Geschäftsführer Ralf Schmid. Jetzt werde man "die Planung hochfahren". Voraussichtlich im kommenden Frühjahr könnten erste Baumaßnahmen beginnen.

Kläger sprechen von "überzogenen Flugbetriebsprognosen"

Kläger in dem Verfahren waren neben den Gemeinden Memmingerberg und Westerheim der Bund Naturschutz und mehrere Anlieger. Für die im Planfeststellungsbeschluss von 2013 genehmigte Verbreiterung der Start- und Landebahn gebe es keinen Bedarf, argumentierten sie und warfen der Flughafengesellschaft "überzogene Flugbetriebsprognosen" vor. Die Anwohner wehrten sich aus Lärmschutzgründen auch gegen die abendliche Verlängerung der Betriebszeit. Der Bund Naturschutz stritt um Belange des Klimaschutzes und der Artenerhaltung.

Keines der Argumente stach beim VGH, der sich bei zwei Ortsterminen und an vier Verhandlungstagen ein Bild gemacht hatte. Die längere Nachtflugzeit ergebe sich "aus den Erfordernissen einer effektiven Umlaufplanung von Luftfahrzeugen", befanden die Richter. Für die Anwohner sehen sie keine künftigen "unzumutbaren Lärmbeeinträchtigungen". Insbesondere die Grenze zur Gesundheitsgefährdung werde nicht erreicht. Laut Urteil wurden auch die Belange des Naturschutzes ausreichend berücksichtigt. Eingriffe in Natur und Landschaft würden durch geeignete Ersatzflächen ausgeglichen.

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