Bayerische Staatsregierung:Neumeyer fordert Integrationsgesetz

Kritische Töne, diplomatisch verpackt: Es gibt noch viel zu tun in Sachen Integration in Bayern, sagt der Integrationsbeauftragte der Staatsregierung - und fordert ein Gesetz, um Zuständigkeiten und Aufgaben festzuschreiben.

Der Integrationsbeauftragte Martin Neumeyer hat für die nächste Legislaturperiode ein eigenes bayerisches Integrationsgesetz gefordert. Dies wäre "aus Sicht der steigenden kulturellen und ethnischen Vielfalt in der Gesellschaft erstrebenswert", heißt es im Tätigkeitsbericht Neumeyers für die Jahre von 2009 bis heute, den er am Dienstag im Kabinett vorlegte.

Ministerpräsident Horst Seehofer hatte 2009 den CSU-Landtagsabgeordneten in das neu geschaffene Ehrenamt berufen. Der Freistaat war zu dieser Zeit das einzige Bundesland, das noch keinen Integrationsbeauftragten hatte. Von Neumeyer sind durchaus kritische Töne bezüglich der bisherigen bayerischen Integrationspolitik zu hören - wenn auch stets in diplomatischer Form dargebracht.

In dem Gesetz sollten unter anderem sämtliche Zuständigkeiten und Aufgaben der bayerischen Integrationspolitik festgeschrieben werden, forderte der CSU-Politiker nun. Zudem könne man dann die Ausrichtung dieser Politik noch einmal überprüfen. "Bisher werden die Themen Asylpolitik und Vertriebenenpolitik nicht unter dem Blickwinkel der Integrationspolitik gesehen. Dies halte ich bei näherer Betrachtung für nicht mehr zeitgemäß", schreibt Neumeyer in seinem Bericht.

Insgesamt zog Neumeyer ein positives Fazit seiner bisherigen Arbeit. Allerdings gebe es noch viel zu tun. Nachholbedarf sieht er weiter bei der Sprachförderung von Menschen mit Migrationshintergrund. Deshalb müsse man die Förderangebote und die Elternberatung bereits in Kinderkrippen und Kindergärten ausbauen.

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