Autofahren:Alte Führerscheine sollen früher ablaufen

Alte Führerscheine werden durch das Scheckkartenformat ersetzt. (Foto: Oliver Berg/dpa)
  • Führerscheine sollen früher als geplant ablaufen. Der Austausch soll gestaffelt erfolgen.
  • Betroffen sind 45 Millionen Autofahrer in Deutschland.

Scheußliche Führerscheinbilder vergleichen, die auf einem rosafarbenen Papierlappen kleben - dieser Partyspaß könnte bald vorbei sein. Denn Autofahrer in Deutschland müssen ihre Führerscheine voraussichtlich früher umtauschen als bislang geplant. Wie die Saarbrücker Zeitung berichtet, wollen die Länder das "Verfallsdatum" für die Fahrerlaubnis gestaffelt vorziehen. Das geht nach Informationen des Blattes aus einer Empfehlung des Verkehrsausschusses der Länderkammer für die Bundesratssitzung hervor.

Seit 2013 gelten Führerscheine nur noch 15 Jahre. Alle bis dahin ausgestellten Fahrerlaubnisse sollten eigentlich noch bis zum Jahr 2033 ihre Gültigkeit behalten. Dies soll jetzt, abgestuft nach Geburtsjahrgängen, neu reguliert werden.

  • Bis 2024 sollen die etwa 15 Millionen Führerscheine ausgewechselt werden, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden.
  • Die etwa 30 Millionen ab dem 1. Januar 1999 vergebenen Lizenzen sind abgestuft nach Ausstellungsjahr bis 2033 fällig.

Die neuen Regelungen zum "vorgezogenen Führerscheinumtausch" seien notwendig, um die Behörden zu entlasten: "Es geht um eine Entzerrung", sagte eine Sprecherin des Bundesrates dem Blatt. Mit der Neuregelung würde sichergestellt, dass die Behörden die Vielzahl der künftigen Anträge bewältigen könnten.

Die Gültigkeit der Fahrerlaubnis ist durch die Umtauschpflicht der Dokumente allerdings nicht betroffen. Der Vorgang ist ein reiner Verwaltungsakt. Wer vorher eine lebenslang gültige Fahrerlaubnis besaß, tut dies weiterhin. Erneute Fahrprüfungen sind nicht notwendig. Die Änderung geht auf die dritte EU-Richtlinie zurück, die 2013 in Kraft trat und in deren Zuge die Führerscheine in Europa vereinheitlicht wurden. Bisherige Rechte bleiben bestehen. Allerdings werden für die Ausstellung des Dokuments die üblichen Kosten fällig.

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