Wintersport-Fall:Das Recht der Piste

Die Sonne blendet, die Hütte lockt und schon ist es passiert - Skifahrer kollidiert mit Snowboarder. Schuld sind meist beide, aber wer bekommt Recht? Ein Fall, ein Urteil, ein Tipp.

Der Fall:

Die Skifahrerin Frau M. kollidierte auf einer Pistenkreuzung mit einem Snowboardfahrer. Frau M. erlitt dabei einen komplizierten Schienbeinbruch. Sie verklagte den Snowboardfahrer auf Schadensersatz und Schmerzensgeld.

Die Entscheidung des Gerichts finden Sie auf Seite 2 - einfach klicken!

Die Entscheidung:

Frau M konnte ein Teilerfolg erzielen. Das Landgericht sprach ihr 60 Prozent des ihr entstandenen Schadens zu sowie ein Schmerzensgeld in Höhe von rund 4.500 Euro.

Nach Ansicht der Richter hatten zwar beide die Regeln des Internationalen Skiverbandes (FIS), die unter anderem die allgemeine Sorgfaltspflicht und eine den Sichtverhältnissen angepasste Geschwindigkeit vorschreiben, nicht beachtet, dies führte aber trotzdem nicht zu einer 50:50 Verteilung der Schuld.

Das Landgericht Bonn entschied hauptsächlich zu Lasten des Beklagten, da zu berücksichtigen sei, dass ein Snowboard schwerer zu steuern ist, mehr wiegt und dadurch bei Zusammenstößen größere Verletzungsrisiken bestehen. Außerdem entstehe bei jedem zweiten Schwung (backside turn) ein toter Winkel (LG Bonn, Urteil vom 21.03.2005 - Az. 1 O 484/04).

Der Tipp:

Ski- und Snowboardfahrer sollten die fast im gesamten Alpenraum gültigen "10 FIS-Verhaltensregeln" kennen und befolgen. Wer dies nicht tut, läuft Gefahr, im Falle einer Kollision am Schaden beteiligt zu werden.

Die Regeln sind im Internet unter www.ski-online.de abrufbar und hängen oft auch an den Lifthäuschen aus und generell gilt "fair gewinnt!"

© Rechtsanwalt Guido Kambli - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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