Walschützer:Klage gegen Sonar-Einsatz gescheitert

Der Oberste Gerichtshof der USA hat der US-Marine den Einsatz von Sonargeräten vor der Küste Kaliforniens erlaubt - trotz der Gefahren für Meeressäuger.

Im Kampf für den Schutz von Meeressäugern haben US-Tierschützer vor Gericht eine Niederlage hinnehmen müssen.

Ein Buckelwal. Die Sonargeräte der US-Navy können Meeressäuger verletzen - dürfen aber trotzdem eingesetzt werden. (Foto: Foto: AP/Undersea Explorer)

Der Oberste Gerichtshof gestattete am Mittwoch den Einsatz von Sonargeräten vor der Küste Kaliforniens, mit deren Hilfe die US-Marine U-Boote aufspüren will. Zwar hätten die Kläger Beweise dafür vorgelegt, dass der Sonar-Einsatz Walen und anderen Säugetieren irreparable Verletzungen zufügt, hieß es in der schriftlichen Urteilsbegründung.

Dies müsse jedoch gegen das öffentliche Interesse und das Interesse der Navy an "wirkungsvollen, realistischen" Übungen abgewogen werden.

Damit bestätigte das Gericht eine Anordnung von US-Präsident George W. Bush, die die Marine von Umweltauflagen befreite. Nach den von wissenschaftlichen Untersuchungen gestützten Angaben der Umweltschützer verursachen die Sonar-Signale unter Wasser einen derartigen Lärm, dass der Orientierungssinn von Walen und Delfinen gestört und dass sie verletzt oder gar getötet werden können.

Im Jahr 2000 waren auf den Bahamas sieben tote Wale angeschwemmt worden, nachdem die US-Marine dort eine Übung mit Sonaren veranstaltet hatte.

Im Januar hatte ein Gericht strenge Auflagen zum Schutz von Walen für Marine-Übungen im Nordpazifik vorgeschrieben, wo fünf bedrohte Walarten leben. So musste die Navy etwa vor einer Sonar-Übung überprüfen, ob sich im Abstand von 2.000 Metern Wale befinden.

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