Sterbehilfe:Ein Glossar der wichtigsten Begriffe

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Aktive Sterbehilfe

Der Begriff "Tötung auf Verlangen" wird oft synonym gebraucht. Ein unheilbar kranker Patient wird getötet, zum Beispiel mit einer Überdosis an Schmerz- oder Beruhigungsmitteln oder einer Kaliuminjektion. Er stirbt unmittelbar nach dem Eingriff. In Deutschland ist die aktive Sterbehilfe strafbar. Sie wird als "Tötung auf Verlangen" nach Paragraf 216 Strafgesetzbuch oder als "Totschlag" nach Paragraf 212 Strafgesetzbuch geahndet - und zwar auch dann, wenn der Patient diesen Schritt ausdrücklich verlangt hat. In den Niederlanden ist die aktive Sterbehilfe dann straffrei, wenn mehrere Kriterien erfüllt sind. So muss der Patient zum Beispiel ausdrücklich um den Schritt bitten.

Indirekte Sterbehilfe

Eingriffe, die die Schmerzen eines unheilbar Kranken lindern sollen, aber unbeabsichtigt auch das Leben verkürzen können. Die indirekte Sterbehilfe ist in Deutschland nicht strafbar.

Passive Sterbehilfe

Der Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen oder der Abbruch einer solchen Behandlung bei unheilbar Kranken. Die passive Sterbehilfe ist in Deutschland nicht strafbar, wenn der Patient wünscht, dass er keine Behandlung bekommt. Ärzte müssen dann auf Beatmung, Dialyse, Bluttransfusionen, künstliche Ernährung, Flüssigkeitszufuhr und Reanimation verzichten. Auch wenn der Arzt "die Apparate ausschaltet", um eine lebensverlängernde Behandlung abzubrechen, und damit aktiv wird, gilt diese Handlung juristisch als passive Sterbehilfe und ist damit nicht strafbar. Denn der Arzt lässt damit den natürlichen Krankheitsverlauf zu, führt aber nicht den Tod eines Patienten künstlich früher herbei.

Beihilfe zum Suizid

Der Arzt besorgt dem Patienten das tödliche Medikament, verabreicht es aber nicht selbst. Der Patient nimmt das Mittel selbst ein. Der Arzt macht sich dadurch nicht automatisch strafbar, weil Suizid kein Straftatbestand ist. Die Beihilfe zum Suizid ist folglich auch nicht rechtswidrig. Sobald der Patient, der das Medikament genommen hat, bewusstlos ist, muss der Helfer jedoch versuchen, das Leben des Patienten zu retten. Denn sonst macht er sich der unterlassenen Hilfeleistung strafbar. In Deutschland müsste ein Arzt, der Beihilfe zum Suizid leistet, allerdings zumindest eine berufsständische Verfolgung fürchten, weil der Deutsche Ärztetag den assistierten Suizid als berufsunwürdiges Verhalten ansieht.

Patientenverfügung

Eine Willenserklärung, die der Patient formuliert für den Fall, dass er einmal seinen Willen nicht mehr selbst äußern kann. Generell setzt jede medizinische Behandlung die Zustimmung des Patienten voraus. Wenn der Patient bewusstlos oder nicht mehr in der Lage ist, eine freie Entscheidung über den Abbruch der Behandlung zu treffen, muss der mutmaßliche Wille des Patienten ermittelt werden. Dabei hilft eine Patientenverfügung, in der der Patient schon im Voraus formuliert, ob der Arzt zum Beispiel alle Möglichkeiten moderner Medizin ausschöpfen soll, um sein Leben zu erhalten, oder ob er auf lebensverlängernde Behandlungsmethoden verzichten soll. Wie eine Patientenverfügung formuliert sein soll, ist gesetzlich nicht geregelt. Das Dokument ist rechtlich verbindlich, wie der Bundesgerichtshof am 17. März 2003 bestätigt hat. Allerdings hat er auch festgestellt, dass es in Konfliktfällen bei der gegenwärtigen Rechtslage noch Probleme bei der Durchsetzung einer Patientenverfügung geben kann.

© SZ vom 25. April 2006 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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