Recht im Job:Autogramm vom Arbeitgeber

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Beim Arbeitszeugnis hört die künstlerische Freiheit auf: Worauf Sie bei der Unterschrift Ihres Chefs achten sollten. Ein Fall, ein Urteil, ein Expertentipp:

Der Fall:

Geeignet für's Arbeits- zeugnis? Unterschrift von Abraham Lincoln. (Foto: Foto: Advocard)

Die Arbeitnehmerin Frau M. konnte sich mit ihrem Arbeitgeber nicht über ihr Zeugnis einigen und zog vor Gericht. Schließlich erhielt sie nach rechtskräftigem Urteil des Arbeitsgerichts ein inhaltlich abgeändertes Zeugnis vom Arbeitgeber - unterschrieben mit krakeliger "Kinderschrift".

Frau M. akzeptierte diese Unterschrift nicht und zog erneut vor das Arbeitsgericht. Sie beantragte, den Beklagten durch Verhängung eines Zwangsgeldes zur Neuausstellung des Zeugnisses unter Anbringung seiner üblichen Signatur zu bringen. Das Gericht gab dem Antrag statt.

Der ehemalige Arbeitgeber reagierte erst mit einer Beschwerde, die abgelehnt wurde und unterschrieb daraufhin mit einer überdimensionierten Schrift bestehend aus Auf- und Abwärtsbewegungen. Die Klägerin war der Meinung, dass sich auch diese Unterschrift signifikant von der des Beklagten unterscheidet und gab sich damit nicht zufrieden.

Ihrem erneuten Antrag vor Gericht stimmte der Richter zu und verhängte ein neues Zwangsgeld. Der Arbeitgeber legte sofortige Beschwerde ein, mit der Begründung, er habe die Freiheit, jederzeit seine Signatur zu ändern.

Wie das Gericht entschied, lesen Sie auf Seite 2.

Das Urteil:

Antje Greschak, Juristin bei Advocard. (Foto: Foto: Advocard)

Das Landesarbeitsgericht Nürnberg wies auch die sofortige Beschwerde des Beklagten zurück. Begründung: versieht ein Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis mit einer überdimensionierten Unterschrift, kann dies den Eindruck erwecken, dass er sich vom Inhalt distanzieren möchte.

Weiter begründet das LAG, dass es sich hier nicht um eine ordnungsgemäße Unterschrift handle und somit der Leser an der Ernsthaftigkeit des Inhalts zweifeln könne. (Az:4 Ta 153/05)

Was ein Experte dazu sagt, lesen Sie auf Seite 3.

Der Experten-Tipp:

Mit dem Arbeitszeugnis werden dem Arbeitnehmer nicht nur dessen Leistungen und Fähigkeiten bescheinigt. Von noch größerer Bedeutung ist es bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz.

Aus diesem Grund muss das Zeugnis bestimmten Anforderungen genügen: Dazu gehört auch, dass der Arbeitgeber seine Unterschrift nicht beliebig gestaltet, sondern "ordnungsgemäß" erteilt. Das Zeugnis sollte immer aus inhaltlicher und formeller Sicht geprüft werden - gegebenenfalls mit Hilfe eines Rechtsexperten.

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