Menschen klonen:Wo könnten Menschen - bei den derzeit geltenden Verboten der Methode - geklont werden?

Gemäß Artikel 1 des Zusatzprotokolles der Bioethikkonvention des Europarates vom 12. Januar 1998 gilt in der Europäischen Union und in weiteren Ländern Europas, die die Konvention unterzeichnet haben, folgender Artikel: "Verboten ist jede Intervention, die darauf gerichtet ist, ein menschliches Lebewesen zu erzeugen, das mit einem anderen lebenden oder toten menschlichen Lebewesen genetisch identisch ist." Eine ganze Reihe von Ländern haben die Bioethikkonvention schon unterzeichnet, einige haben sie ratifiziert und in wenigen ist sie schon in Kraft getreten. In einer ganzen Reihe von Ländern - auch in Europa - ist das Klonieren von Menschen jedoch noch nicht gesetzlich geregelt. Fachleute gehen jedoch davon aus, dass die Reproduktionsmediziner auch in diesen Ländern auf den Widerstand der verantwortlichen Behörden stoßen werden. Aber ausschließen, dass letztendlich doch irgendwo der erste menschliche Klon entstehen wird, kann niemand.

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