Lärm:Gegen den Lärm von Zügen

Umweltbundesamt für Rechtsanspruch auf Lärmschutz an Schienen

Anwohner von Bahnstrecken müssen nach Ansicht des Umweltbundesamtes (UBA) besser vor Lärm geschützt werden. Das Amt sprach sich für einen konkreten Rechtsanspruch auf Lärmschutz an Bahnschienen und Lärmvorschriften für Schienenfahrzeuge aus.

"Dem Schienenverkehrslärm sind Bürgerinnen und Bürger sowie Gemeinden oft hilf- und wehrlos ausgeliefert", hieß es in Berlin in einer UBA-Mitteilung. Mit einer neuen Broschüre sollen Betroffene in die Lage versetzt werden, "sachkundig beim Bekämpfen des Schienenverkehrslärms mitzuwirken" (zu bestellen beim UBA, Adresse siehe Linkliste unten).

Adressen, bei denen die Broschüre "Hinweise zum Schutz gegen Schienenlärm" bestellt werden kann: http://www.umweltbundesamt.de/ uba-info-presse/presse-informationen/pd4102.htm) dpa cy yydd hu

(sueddeutsche.de / dpa)

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