Kuriose Fälle:Pferdestärke gegen Autoblech

Die Halterin eines Brauereigespanns musste für ihren "liebenswerten Luxus" 1.000 € Schadensersatz zahlen.

Der Fall:

Das Pferdefuhrwerk einer Privat-Brauerei stand in Köln vor einer Postschänke. Einem der beiden Pferde war der PKW der Klägerin Frau Z. offensichtlich ein Dorn im Auge und es trat zu.

So kam die "Blötsche" - wie der Kölner eine Delle nennt - am Wagen zu Stande. Frau Z. verklagte daraufhin die Halterin der Tiere auf Schadenersatz. Die Beklagte behauptete jedoch, dass ihr Pferdegespann an besagtem Tage nicht an der Unfallstelle gestanden habe.

Die Entscheidung des Gerichts finden Sie auf Seite 2 - einfach klicken!

Das Urteil:

Die Beweisaufnahme zeigte sehr wohl, dass eines der Pferde die Beschädigung am Wagen verursacht hatte und somit musste die Beklagte als "Halterin des Pferdeteils des Fuhrwerks" 1.000 € Schadenersatz aufbringen.

Nach Auffassung des Gerichts hatte sich infolge der Unberechenbarkeit des Verhaltens des Pferdes die typische Tiergefahr verwirklicht: unberechenbar sei alles, worauf man sich nicht verlassen könne.

Ob das Pferd getreten hat, weil es als Angehöriger einer Minderheit eine Aversion gegen Blech habe oder ob es sein Herz mit schönem Klang erfreuen wollte, habe keiner Aufklärung bedurft.

Der Experten-Tipp

Genauso wie Hunde und Katzen gelten auch Pferde als Haustiere und werden nicht "zum Berufe, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt" gehalten. Rechtlich werden diese Tiere als "liebenswerter Luxus" betrachtet. Besitzer können deshalb bei durch sie verursachten Schäden haftbar gemacht werden.

(Az 226 C 356/84)

© Advocard Rechtsschutzversicherungs AG - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: