Ihr gutes Recht - Fall der Woche:Werdende Väter - legale Raser?

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Eine Risikoschwangerschaft und plötzlich setzen die Wehen ein. Verständlich, dass der werdende Vater da aufs Gas steigt, um Frau und Kind zu retten. Aber findet er damit auch vor Gericht Verständnis? Ein Fall, ein Urteil, ein Expertentipp.

Der Fall:

Der Angestellte Lars P. erhielt am Arbeitsplatz einen Anruf seiner schwangeren Frau, die ihm mitteilte, dass bei ihr die Wehen eingesetzt haben.

Obwohl die Frau erst im sechsten Monat schwanger war, befürchtete sie eine Frühgeburt, da auch das erste Kind des Paares bereits einige Wochen vor dem errechneten Termin zur Welt gekommen war.

In Sorge um seine Frau verließ P. sofort den Arbeitsplatz und fuhr mit dem PKW zu ihr nach Hause. Beim Fahren überschritt er auf einer Landstraße die Maximalgeschwindigkeit von 80 km/h und wurde geblitzt.

Wenig später erhielt er einen Bußgeldbescheid über etwas mehr als 100 Euro, sowie drei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot.

Da P. geschäftlich viel unterwegs ist und dabei auf seinen Führerschein angewiesen ist, legte er mit Hilfe seines Anwalts Einspruch gegen den Bescheid ein.

Aufgrund der besonderen Umstände, die zu seiner Geschwindigkeitsüberschreitung führten, wollte er die Strafe abwenden.

Die Entscheidung des Gerichts finden Sie auf Seite 2 - einfach klicken!

Die Entscheidung:

In erster Instanz bestätigte das Amtsgericht die Strafe einschließlich des Fahrverbots. Die daraufhin eingelegte Berufung vor dem OLG Karlsruhe hatte Erfolg.

Das Gericht hob das Urteil des Amtsgerichtes auf. Weil der Mann nur aus Sorge um seine Frau zu schnell gefahren war, wurde eine grobe Pflichtverletzung in der Urteilsbegründung verneint.

Die schwangere Frau war auf die sofortige Hilfe des Ehemannes angewiesen, was das Gericht dazu veranlasste, die Situation des Beklagten in einem milderen Licht zu sehen.

Nach Ansicht des Gerichtes befand sich der Mann in einer Notsituation, so dass hier von der Verhängung des Fahrverbotes ausnahmsweise abzusehen war.

(AZ: OLG Karlsruhe, 2 Ss 33/01)

Der Experten-Tipp:

Zukünftigen Eltern sollte klar sein, dass es während einer Schwangerschaft immer wieder zu Komplikationen kommen kann, vor allem wie im vorliegenden Fall, wenn es sich um eine Risikoschwangerschaft handelt.

Arbeitet der werdende Vater wie hier weit vom Zuhause der Frau entfernt, ist es ratsam, eine andere vertrauensvolle Person zu haben, die in einem Notfall die werdende Mutter in das Krankenhaus fahren kann.

Oder man erkundigt sich bei seiner Krankenkasse ob sie in Notfallsituationen die Taxikosten erstatten.

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