Ihr gutes Recht - Fall der Woche:Schelte für den Chef

Wie weit darf man bei der Beleidigung seines Vorgesetzten gehen? Eine Schimpftirade auf Türkisch zum Beispiel rechtfertigt noch keine fristlose Kündigung. Ein Fall, ein Urteil, ein Expertentipp.

Der Fall:

Eine türkische Arbeitnehmerin war mit ihrem Vorgesetzen über ihren Urlaubsanspruch und einem Arztbesuch während ihrer Arbeitszeit in Streit geraten. Im Verlauf dieser Auseinandersetzung geriet die Arbeitnehmerin in Rage und begann ihren Chef in ihrer Muttersprache zu beschimpfen.

Sie benutzte zahlreiche Kraftausdrücke. Zudem stellte sie lautstark die Eignung ihres Arbeitgebers als Führungskraft in Frage. Dieser wollte sich ein solches Verhalten nicht ein weiteres Mal gefallen lassen und kündigte der Mitarbeiterin schon am folgenden Tag fristlos.

Die Entscheidung des Gerichts finden Sie auf Seite 2 - einfach klicken!

Die Entscheidung:

Missachten Mitarbeiter die Autorität ihrer Chefs, rechtfertigt dies nicht automatisch eine fristlose Kündigung. Das Frankfurter Arbeitsgericht gab der Klage der türkischen Reinigungskraft gegen deren fristlose Kündigung statt.

Das Arbeitsgericht sah die Reaktion des Arbeitsgebers als völlig übertrieben an. In der Reinigungsbranche ist beispielsweise ein gröberer Umgangston durchaus üblich.

Nach Ansicht der Richterin hätte es zunächst gereicht, wenn der Vorgesetzte seine Mitarbeiterin mit einer sachlichen Ermahnung auf ihren nicht angemessenen Ton hingewiesen hätte. (Arbeitsgericht Frankfurt, AZ: 9 Ca 11504/03)

Der Expertentipp:

In arbeitsrechtlichen Prozessen trägt jede Partei in der ersten Instanz ihre Rechtsanwaltskosten selbst, auch wenn der Prozess gewonnen wird. Daran sollte immer gedacht werden.

Grundsätzlich gilt: Behandeln Sie Ihre Kollegen und Vorgesetzten so, wie Sie gerne selbst behandelt werden möchten.

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