Ihr gutes Recht - Fall der Woche:Chef beleidigt - Job in Gefahr

Ein Mitarbeiter nutzte die Betriebszeitung, um seinem Ärger über seinen Vorgesetzten Luft zu machen. Doch dem Chef ging die Kritik zu weit. Er entließ den Kritiker wegen Beleidigung fristlos - und handelte sich eine Klage ein.

Der Fall:

Achtung, der Chef liest mit! Beleidigende Kritik in der Betriebszeitung kommt nicht gut an. (Foto: Foto: dpa)

Immer wieder hatte sich Herr K. über das Verhalten seines Chefs insgeheim aufgeregt.

Endlich fand er eine Gelegenheit, seinem Ärger Luft zu machen: In der Betriebszeitung behauptete Herr K. unter anderem, der Arbeitgeber mache "Jagd auf Kranke", schüchtere Mitarbeiter ein und verweigere ihnen das "demokratische Recht auf freie Meinungsäußerung".

Der Arbeitgeber reagierte entrüstet: Beleidigung lautete sein Vorwurf - und bereitete ohne Umschweife die Kündigung vor.

Da Herr K. sein Recht auf Meinungsfreiheit verletzt sah, zog er vor Gericht.

Die Entscheidung des Gerichts finden Sie auf Seite 2 - einfach klicken

Die Entscheidung:

Rechtsanwalt Ernst Schaller (Foto: Foto: privat)

Das Bundesgericht hielt die Kündigung für nicht gerechtfertigt. Eine grobe Beleidigung, das heißt eine Äußerung, die die Ehre des Vorgesetzten verletzt, könne zwar in der Regel für eine Kündigung ausreichen.

Dies sei insbesondere dann der Fall, wenn durch die Beleidigung das Vertrauensverhältnis oder der Betriebsfrieden massiv gestört wird.

Im beschriebenen Fall hielt das Gericht allerdings eine vorherige Abmahnung für erforderlich.

(BAG, Az. 2 AZR 21/05)

Der Tipp:

Wer seinen Chef oder Kollegen beleidigt, muss mit einer Kündigung rechnen.

Besondere Vorsicht ist dabei bei Äußerungen vor Publikum geboten.

Eine in großer Runde getätigte Beleidigung ist nicht so schnell wieder aus der Welt zu schaffen.

Sie entfaltet eine ganz andere Wirkung und ist daher schwerwiegender.

Besondere Vorsicht ist dabei bei schriftlichen Aussagen geboten, da hier eher davon ausgegangen wird, dass diese wohlüberlegt gewesen ist.

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