Gentests:Das Recht auf Nicht-Wissen

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Per Gentest künftige Krankheiten des Ungeborenen erkennen: Nach dem Willen der Koalition soll dies verboten werden. Auch heimliche Vaterschaftstest sollen untersagt werden.

Nach jahrelangen Debatten wollen Union und SPD hohe Hürden für Gentests setzen. Das nun beschlussreife Gendiagnostikgesetz sei ein Meilenstein beim Schutz der sensiblen Gesundheitsdaten der Bürger, sagte die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Carola Reimann. Nach intensivem Ringen bis zuletzt soll das Gesetz diese Woche den Bundestag passieren.

Es gibt zu viele unseriöse Tests, moniert die Union. (Foto: Foto: dpa)

Anders als ursprünglich vorgesehen sollen vorgeburtliche Untersuchungen auf Krankheiten im Erwachsenenalter verboten werden. "Es ist ein weiterer Fortschritt, dass keine pränatalen Untersuchungen auf spätmanifestierende Krankheiten durchgeführt werden sollen", sagte die gesundheitspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Annette Widmann-Mauz (CDU). Über diese Frage waren sich Union und SPD bis zuletzt uneins.

Reimann betonte, dass in dem bisher gänzlich ungeregelten Bereich vorgeburtlicher Untersuchungen strenge Voraussetzungen eingeführt würden. Im Einzelfall aber könnten Tests auf späte Krankheiten Schwangeren in unzumutbaren Konfliktsituationen helfen. Dies könne etwa in Familien gelten, in denen schon mehrere Frauen an erblichem Brustkrebs früh gestorben seien. Ein Verbot verletze zudem das Recht der Schwangeren auf Wissen.

Dennoch sagte Reimann: "Daran lassen wir es nicht scheitern." Schließlich würden vorgeburtliche Untersuchungen auf später ausbrechende Krankheiten in der Praxis nur selten gemacht. Die Vorteile des Gendiagnostikgesetzes überwögen mögliche unerwünschte Folgen durch das von der Union durchgesetzte Verbot.

Die Menschen bekämen ein Recht auf Nicht-Wissen über ihre Erbgut- Informationen - aber auch ein Recht auf Wissen, sagte Reimann. "Jeder der nachfragt, soll eine ordentliche Beratung bekommen." Derzeit würden viele unsinnige und zweifelhafte Tests angeboten. "Es ist ein wichtiges und überfälliges Gesetz, das deutliche Verbesserung für alle Beteiligten bringt", sagte Widmann-Mauz.

Bereits vor sieben Jahren hatte die Enquête-Kommission "Recht und Ethik in der modernen Medizin" ein Gendiagnostikgesetz empfohlen. Arbeitgeber und Versicherungen sollen nun grundsätzlich keine Gen-Untersuchungen von Bewerbern und Kunden verlangen dürfen. Für Versicherungsfirmen gelten bei hohen Summen Ausnahmen.

Heimliche Vaterschaftstests werden verboten. Tests vor der Geburt dürfen nur medizinisch begründet gemacht werden. Widmann-Mauz zeigte sich von großer Akzeptanz in der Bevölkerung überzeugt.

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