Arbeitslosengeld:Wer zu spät kommt ...

Jeder Tag zählt: Wer nach einem befristeten Vetrag nichts Neues in Aussicht hat, muss sich schnell bei der Arbeitsagentur melden. Die Verantwortung dafür liegt beim Arbeitnehmer selbst.

Der Fall:

Herr S. war auf der Grundlage mehrerer befristeter Arbeitsverträge als Leiharbeitnehmer bei dem Beklagten beschäftigt. Nach Ablauf des letzten befristeten Arbeitsvertrages war Herr S. mehrere Monate arbeitslos und meldete sich verspätet bei der Agentur für Arbeit.

Diese kürzte daraufhin seinen Arbeitslosengeldanspruch. Herr S. verklagte seinen alten Arbeitgeber auf Schadenersatz in Höhe des Differenzbetrages. Begründung: Der Beklagte habe es versäumt, ihn über seine Pflicht zur Meldung als arbeitssuchend aufzuklären.

Wie das Gericht entschied, lesen Sie auf Seite 2.

Die Entscheidung:

In der ersten und zweiten Instanz wurde die Klage abgewiesen. Auch die Revision blieb erfolglos. Personen, deren Arbeitsverhältnis endet, müssen sich unverzüglich nach Kenntnis des Beendigungszeitpunkts bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend melden.

Den Arbeitgebern wird in diesem Zusammenhang vom Gesetz aufgegeben, die Arbeitnehmer vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses über diese Verpflichtung zu informieren. Unterläßt der Arbeitgeber einen solchen Hinweis, erwächst dem Arbeitnehmer nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts hieraus jedoch kein Schadenersatzanspruch.

Die gesetzliche Regelung des § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB III sei kein Schutzgesetz zu Gunsten des Arbeitnehmers; es bestehe auch keine allgemeine vertragliche Nebenpflicht des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer über seine Pflichten zu informieren. (BAG, Az. 8 AZR 571/04; Vorinstanz: LAG Hamm, Az. 19 Sa 1248/04).

Tipp:

Sobald man Kenntnis von dem Ende seines Arbeitsverhältnisses erlangt, hat man sich als Arbeitnehmer sofort als arbeitssuchend zu melden.

Dies gilt unabhängig davon, ob das Arbeitsverhältnis in naher oder ferner Zukunft endet. Oft wird dies bei befristeten Arbeitsverhältnissen oder einer langen Kündigungsfrist übersehen.

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