Ein bisschen Mühe muss man sich schon geben. Ein einfaches "Plim-Plim", also zwei identische Töne hintereinander, ist nicht genug für eine Marke, entschied der Europäische Gerichtshof in dieser Woche. Dabei war ein brasilianisches Unternehmen so überzeugt gewesen, einen einzigartigen Klingelton geschaffen zu haben, dass es gegen die Abweisung des EU-Markenamtes geklagt hatte.
Zwischen den Zahlen:Plim-Plim
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Zwei Töne sind keine Marke, stellte das EU-Gericht diese Woche fest. Es gab aber Zeiten, da spielten Handy-Klingeltöne Millionen ein - ebenfalls mit simplen Melodien. Einer der erfolgreichsten Klingeltöne kam von einem Frosch, der ohne Unterhose Moped fuhr.
Von Valentin Dornis