Zum 1. Januar:Kassengesetz kommt

Ungeachtet von Kritik durch Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) müssen sich die Händler auf die Bonpflicht einstellen. "Es bleibt (...) dabei, dass zum 1. Januar diese Belegpflicht in Kraft treten wird", sagte ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums am Montag in Berlin. Der Handel habe mehr als drei Jahre Zeit gehabt, sich vorzubereiten. Mit dem 2016 verabschiedeten Kassengesetz will die Regierung Steuerbetrug bekämpfen. Altmaier dringt auf Änderungen, so dass nicht in jedem Fall Kassenbons ausgegeben werden müssen. Ein Sprecher des Wirtschaftsressorts betonte, dazu sei keine Verordnung und kein parlamentarisches Verfahren nötig. "Es gibt die Möglichkeit, das untergesetzlich zu machen." So sei Altmaier davon ausgegangen, dass eine existierende Ausnahmevorschrift auf anonyme Massengeschäfte wie etwa beim Bäcker angewandt werde. Ein Sprecher des Umweltministeriums sagte zu Bedenken, dass die Kassenbons aus Thermopapier umweltschädlich sind, dass es auch umweltschonendes "farbentwicklerfreies Papier" gebe. Zudem gebe es ein viel größeres Umweltproblem im Handel - das der Einwegverpackungen.

© SZ vom 17.12.2019 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: