Zu wenig Zinsen:Millionen von Sparern betrogen

Banken sollen Zinssteigerungen nicht an ihre Kunden weitergegeben haben, so der Vorwurf von Verbraucherschützern. Sparer können mögliche Zusatzzinsen einfordern.

Bei Millionen von Sparverträgen haben Geldinstitute in der Vergangenheit aus Sicht von Verbraucherschützern zu wenig Zinsen ausbezahlt. Die Verbraucherzentrale NRW fordert Betroffene unter Berufung auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) auf, die Beträge von ihren Instituten zurückzufordern.

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Betroffen sind demnach Sparverträge, bei denen ein variabler Grundzins und feste Prämien vereinbart und Zinssteigerungen nicht an die Kunden weitergegeben wurden.

Variabler Zins wurde nicht angepasst

"Der Grundzins lag in Hochzinsphasen zumeist unterhalb des gängigen Marktzinssatzes", erklärte Finanzexperte der Verbraucherzentrale Thomas Bieler. "Wir empfehlen deshalb allen Sparern, ihre Verträge rückwirkend bis 1977 zu prüfen." Je nach Abschlussdatum und daraus resultierender Verjährungsfrist könnten bis zu diesem Jahr Ansprüche geltend gemacht werden.

Die Verbraucherzentrale bezieht sich auf ein von ihr im Februar erstrittenes Urteil des BGH zur Transparenz von Zinsklauseln bei Sparverträgen (AZ: XI ZR 140/03). Demnach müssen Geldinstitute nicht nur sinkende sondern auch steigende Marktzinsen in Hochzinsphasen an ihre Kunden weitergeben.

Anspruch auf Nachzahlung

Wie Bank- und Sparkassenkunden ihre Ansprüche in Höhe von bis zu mehreren Tausend Euro selbst bei abgelaufenen Verträgen rückwirkend geltend machen können, erklärt ein Info-Paket der Verbraucherzentrale (VZ) Nordrhein-Westfalen.

Laut Bieler finden die Verbraucher darin eine Tabelle zu den Marktzinsen der vergangenen Jahrzehnte. Sie gebe auch Laien Anhaltspunkte dafür, ob sie Ansprüche auf Nachzahlungen haben. Mit einem Musterbrief könne dann beim Geldinstitut eine rückwirkende Neuabrechnung durchgesetzt werden.

Die Informationen sind bei der Verbraucherzentrale NRW gegen Einsendung von drei Euro in Briefmarken erhältlich. Adresse: Verbraucherzentrale NRW, Sichtwort "Zinsklausel", Mintropstr. 27, 40215 Düsseldorf.

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