Zeitungswesen:Anzeigepflicht im Kleingedruckten

Wenn es nach den Vorstellungen des Deutschen Journalistenverbandes geht, sollen Beteiligungen eines Verlags im Impressum ersichtlich sein.

(SZ vom 14.08.2003) — Die Briefstapel auf Gerhard Schröders Schreibtisch sind turmhoch, und irgendwo muss auch ein Schreiben versteckt sein, das der Deutsche Journalistenverband (DJV) vor knapp einem Jahr geschickt hat.

Tenor des Papiers: Die Regierung möge angesichts der Konzentration auf dem Zeitungsmarkt dafür sorgen, dass die Besitzverhältnisse für den Leser transparenter werden. Darauf reagiert habe Schröder nicht, sagt DJV-Sprecher Hendrik Zörner, obwohl man "mehrmals angemahnt" habe.

Weil Berlin nicht antwortet, ist der Verband nun "froh über jedes Bundesland", das sein Pressegesetz im diesem Sinne novelliert.

Das rot-grüne Schleswig-Holstein hat dies gerade getan: Zeitungen und Zeitschriften haben dort nunmehr vierteljährlich im Impressum ihre Besitzverhältnisse offen zu legen. So muss der Springer-Verlag regelmäßig darüber informieren, dass er an den Kieler Nachrichten und den Lübecker Nachrichten beteiligt ist.

Anzeigepflicht nur in einzelnen Bundeslädern

Stammen einzelne Seiten aus anderen Häusern, besteht ebenfalls Anzeigepflicht. In Bayern und Berlin müssen die Inhaberverhältnisse derzeit zweimal jährlich aufgeführt werden, Hamburg plant Entsprechendes. Einigen Verlegern gehen solche Regelungen zu weit.

Anja Pasquay etwa, Sprecherin des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsveleger, ist "irritiert" über die "Unterstellung, dass die Inhalte davon abhängig sind, wer das Geld gibt". Fraglich bleibt allemal, ob die Regelung nicht "nutzlos" ist, wie der Hamburger Presserechtsexperte Stefan Engels sagt, weil ohnehin kaum ein Leser ins Impressum guckt.

In Österreich etwa müssen die Zeitungen und Zeitschriften deshalb einmal jährlich im redaktionellen Teil über ihre Besitzverhältnisse berichten.

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