Wortlaut:Der Kündigungsbrief von Manfred Stolpe an Toll Collect

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So begründete der Bundesverkehrsminister die Kündigung des Vertrages mit dem Maut-Konsortium.

"Das Toll Collect Konsortium hat mir am 27. Januar 2004 eine Vorschlag unterbreitet, der für den Bund technisch, rechtlich und wirtschaftlich nicht akzeptabel ist. Diese Auffassung wird von den Bundestagsausschüssen für Haushalt sowie für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen geteilt.

Der vom Konsortium vorgelegte Projektplan bedeutet gegenüber dem Betreibervertrag eine Verzögerung der Mauterhebung um 28 Monate. Der sich hieraus ergebende wirtschaftliche Schaden des Bundes liegt bei rund 6,5 Milliarden Euro.

Angesichts dieser Lage wird Ihnen das Bundesamt für Güterverkehr die Kündigungsanzeige zum Betreibervertrag übermitteln. Der Bund nimmt alle Konsorten für seine bereits entstandenen und zukünftigen Ansprüche auf Schadensersatz und Vertragsstrafen aus der Garantiehaftung nach Buchstabe S des Betreibervertrages in Anspruch. Die Klärung dieser Ansprüche sollte kurzfristig bei dem vorgesehenen Schiedsgericht eingeleitet werden. Auf die Einberufung des Schlichtungsausschusses wird verzichtet.

Ich sehe allerdings die Möglichkeit, dass die Kündigung abgewendet werden kann, wenn das Konsortium auf die als Anlage dargelegten und im Gespräch am 16./17. Februar 2004 erläuterten Forderungen des Bundes eingeht.

Ich hoffe, dass das Konsortium diese Erwartungen erfüllt, um doch noch zu einer einvernehmlichen Lösung im Interesse des Standortes Deutschland zu gelangen."

In einer Anlage benennt der Brief die folgenden Forderungen des Bundes:

"Das vom Konsortium vorgelegte Zweistufen-Modell ist weitestgehend von technischen Risiken zu befreien." Das bedeute unter anderem eine marktgerechte Versorgung mit on-board-units ab Systemstart, Qualitätsmanagement und vertragsgemäßes Projektcontrolling."

"Wir erwarten vom Konsortium eine deutlich höhere Pönale (Vertragsstrafe), mit der das Vertrauen des Konsortiums in die technische Funktionsfähigkeit zum Ausdruck gebracht wird. Das Konsortium verzichtet auf die weitgehenden Vertragsanpassungen zu Lasten des Bundes."

"Sofern das Konsortium die Funktionstüchtigkeit des Systems in diesem oben genannten Sinne nicht erklären und belegen will, muss das Konsortium zur Schadensminimierung eine andere Übergangslösung anbieten. Dazu können Unterauftragnehmer eingesetzt werden."

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