Wohnungsbauprämie:Bald läuft's anders

Für Bausparer ändern sich vom kommenden Jahr an die Voraussetzungen, um die Wohnungsbauprämie zu erhalten.

Künftig fließt der staatliche Zuschuss nur noch dann, wenn das Gesparte tatsächlich wohnwirtschaftlich verwendet wird.

Das gilt beispielsweise für das Bauen, Kaufen oder Modernisierern. Darauf weisen die Landesbausparkassen (LBS) in Berlin hin. Ausgenommen sind von der neuen Regelung Sparer unter 25 Jahren. Sie müssen bei der Auszahlung keinen Nachweis über die Verwendung bringen.

Nach der alten Regelung können Sparer bei ihrer Bausparkasse noch rückwirkend Förderung bis einschließlich 2006 beantragen. Stichtag für das Sparjahr 2006 ist der 31. Dezember 2008, für 2007 entsprechend das Jahresende 2009. Anspruch auf Wohnungsbauprämie haben Alleinstehende mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 25.600 Euro, bei Verheirateten darf die Summe nicht 51.200 Euro übersteigen. Je nach Familienstand und Anzahl der Kinder kann das entsprechende Bruttoeinkommen aber deutlich über diesen Sätzen liegen.

Um die volle Förderung von 45,06 Euro zu erhalten, müssen Alleinstehende im jeweiligen Sparjahr 512 Euro in ihren Vertrag einzahlen. Verheiratete erhalten für einen Sparbeitrag von maximal 1024 Euro bis zu 90,11 Euro Wohnungsbauprämie.

Fehlende Beiträge für 2008 können noch bis Jahresende eingezahlt werden. Über die Förderung kann der Bausparer allerdings erst nach Ablauf einer siebenjährigen Bindungsfrist verfügen.

© sueddeutsche.de/dpa/als - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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