Wohndeko-Firma:Butlers-Pleite trifft Anleger

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Die Wohn-Kette mit rund 100 Filialen ist in die Insolvenz gerutscht, weil sie im Wettbewerb mit Online-Händlern nicht mehr bestehen konnte. (Foto: KOALL/EPA/REX/Shutterstock)

Butlers hat Insolvenz angemeldet. Wer Genussscheine gezeichnet hat, muss einen Totalausfall befürchten.

Von Lukas Zdrzalek, München

Es ist ein ambitioniertes Anliegen, das Wilhelm Josten im Frühjahr 2013 formuliert. Josten, dunkle, kurze Haare, adrett gekleidet, ist Gründer der Kölner Wohndekokette Butlers und kündigt damals in der Wirtschaftswoche an: "Für unsere Kunden soll Geldanlage so einfach werden wie einen Schrank in unserem Onlineshop zu bestellen". Gemeint ist: Die Kunden können über die Butlers-Webseite Genussrechte der Firma zeichnen, sie leihen dem Mittelständler also Geld. Im Gegenzug erhalten sie vier Prozent Zinsen. Ein paar Klicks, schon ist das Geschäft getätigt - und die Kunden können ihr Vermögen mehren. Eine hübsche, weil so simple Idee. Vielleicht zu einleuchtend.

Jetzt ist die Klick-Geldanlage jedenfalls erst mal gescheitert. Butlers hat in der vergangenen Woche Insolvenz angemeldet - nun droht Anlegern der Totalverlust. Aus Unternehmenskreisen verlautet, dass bis zu 400 Sparer betroffen sind, die rund eine Million Euro investiert haben. Trotz der relativ wenigen Betroffenen und der geringen Anlagesumme steht der Fall für zwei Lehren. Erstens zeigt er, wie riskant die Anlageklasse der Genussrechte ist. Und zweitens, dass selbst ein bekannter, vermeintlich solider Mittelständler wie Butlers Sparer nicht vor Verlusten schützt.

Die Wohnkette mit rund 100 Filialen ist in die Insolvenz gerutscht, weil sie im Wettbewerb mit reinen Online-Händlern nicht mehr bestehen konnte. Das Amtsgericht Köln hat einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt, der prüft, inwiefern das Unternehmen saniert werden kann. Die Geschäftsleitung selbst "verfolgt grundsätzlich die Idee", die Gläubiger nach Abschluss des Insolvenzverfahrens auszuzahlen, sagt ein Sprecher. Die Chancen dafür stehen aber schlecht, weil die Investoren Genussrechte gezeichnet haben. Genussrechte sind nachrangiges Kapital, das bedeutet: Wickelt der Insolvenzverwalter die Firma ab, bedient er die Sparer-Forderungen erst nachdem er andere Gläubiger wie Lieferanten ausgezahlt hat - und dann noch Geld übrig ist. Selbst wenn der Insolvenzverwalter die Kette retten kann, bekommen die Anleger ihr Geld nicht zwingend wieder. Im Zuge des Insolvenzverfahrens kann Butlers die Genussrechte-Forderungen einfach streichen. Investoren sind gezwungen, abzuwarten, bis der Insolvenzverwalter sie anschreibt, sagt Stephanie Heise von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. "Sparer können dann ihre Forderungen bei ihm anmelden." Sie rät Investoren davon ab, Genussscheine von Mittelständlern zu zeichnen. "Privatanleger sind meistens nicht in der Lage zu analysieren, wie es solchen Unternehmen geht."

Man kann kaum einschätzen, wie es mittelständischen Firmen wirklich geht

Der Grund: Mittelständler sind wie Butlers häufig nicht börsennotiert und veröffentlichen ihre Zahlen deshalb oft nur zeitlich verzögert. Anleger können deshalb schlecht beurteilen, wie es um ein Unternehmen steht, geschweige denn, wie sich die Firma entwickelt. Mögliche Probleme deuten sich erst vergleichsweise spät an. Die Pleite von Butlers etwa hat viele überrascht. Bis vor Kurzem galt der Mittelständler noch als Vorzeigeunternehmen.

Aktiengesellschaften dagegen veröffentlichen regelmäßig, oft quartalsweise, Daten und Prognosen über ihr Geschäft. Wenn Anleger trotz des Totalausfall-Risikos Genussrechte zeichnen möchten, sollten sie deshalb Papiere börsennotierter Unternehmen erwerben.

Butlers-Chef Josten sagte im Frühjahr 2013 noch, seine Firma könnte aus den Genussrechten sogar einen eigenen Geschäftszweig entwickeln: "Wenn unsere Genussscheine gut angenommen werden, können wir uns vorstellen, dass dies ein gutes Modell für andere Unternehmen ist und wir sie dabei unterstützen." Daraus wird wohl nichts.

Anmerkung der Redaktion: In einer vorherigen Version des Textes entstand der Eindruck, dass der vorläufige Insolvenzverwalter die Geschäftsleitung ersetzt habe und selbst die Absicht verfolgt, die Genussrechteinhaber auszuzahlen. Diese fehlerhafte Darstellung ist in der obigen Textfassung korrigiert.

© SZ vom 07.02.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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