Weihnachtsgeld:"Böse Überraschung"

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Wegen der anhaltenden Konjunkturflaute müssen viele Beschäftigte in diesem Jahr wieder mit Abstrichen beim Weihnachtsgeld rechnen.

Nach einem Bericht der Bild-Zeitung wollen beispielsweise viele Chefs kleiner und mittlerer Firmen des Baugewerbes ihren Angestellten nicht mehr 55 Prozent sondern höchstens noch 40 Prozent eines Monatslohns zahlen. Eine "böse Überraschung" könne es auch für viele Beschäftigte im Einzelhandel geben, hieß es weiter.

"Problemfelder" Textil, Möbel und Supermarkt

Das Blatt zitierte den Tarifexperten Heribert Jöris vom Hauptverband des Deutschen Einzelhandels mit den Worten, dass das übertarifliche Weihnachtsgeld "in Problemfeldern wie Textil, Möbel und Supermarkt schrumpft".

Auch im Hotel- und Gaststättengewerbe werde über Streichungen nachgedacht, da Arbeitsplatzsicherung "Vorrang vor Weihnachtsgeld" habe, wird Ingrid Hartges vom Branchenverband Dehoga zitiert.

Dem Bericht zufolge wurde bei der Fluggesellschaft DBA das Weihnachtsgeld von bisher einem halben Monatseinkommen ganz gestrichen, da sonst laut Firmensprecher ein Drittel der Belegschaft hätte entlassen werden müssen.

Kürzungen bei Opel und Dresdner Bank

Bei Opel würden wie im Vorjahr 30 Prozent vom 13. Monatseinkommen gekürzt und bei der HypoVereinsbank der freiwillige Teils des Weihnachtsgehaltes in Höhe von 25 Prozent, heißt es in dem Bericht weiter.

Ein Opel-Sprecher bekräftigte, dass im Gegenzug allerdings in den nächsten beiden Jahren 130 Prozent eines Monatseinkommens gezahlt würden. Basis für diese Regelung sei eine Betriebsvereinbarung.

Die Dresdner Bank hatte bereits in dieser Woche Kürzungen beim Weihnachtsgeld angekündigt: Statt 13,5 Gehälter sollen die Tarifangestellten nun 13,25 Gehälter erhalten. Gestrichen werden sollen zudem ab 2004 auch die freiwillig eingeräumten Heirats-, Urlaubs- und Geburtsbeihilfen.

Freiwillig oder vertraglich?

Weihnachtsgeld ist ein umgangssprachlicher Begriff, der zwei rechtlich unterschiedliche Leistungen umfasst. Da gibt es zum einen das 13. Monatsgehalt, das als fester Bestandteil des Einkommens im Arbeitsvertrag zugesichert wird. Zum anderen gibt es Weihnachtsgratifikationen als freiwillige Leistungen.

Nach Angaben des Deutschen Gewerkschaftsbundes versuchen Unternehmen in Krisenzeiten immer wieder, Einmalzahlungen oder übertarifliche Leistungen zu kürzen. Das gehe aber nur dann, wenn die Zahlung nicht durch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder im individuellen Arbeitsvertrag abgesichert sei. Zahle der Chef freiwillig, könne er das Extra-Geld auch wieder streichen.

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