Das machte der Vorsitzende Richter der Kammer für Handelssachen, Jochen Meyer, am Montag bei einer mündlichen Verhandlung deutlich. VW halte sich mit der Werbung für den Touareg an geltendes Recht. "Nach unserer Auffassung sind das keine Tricks", sagte er.
Die endgültige Entscheidung in dem Rechtsstreit zwischen dem Bundesverband der Verbraucherzentralen in Berlin und dem Wolfsburger Autohersteller soll am 13. November bekannt gegeben werden.
Andere Norm
Die Verbraucherschützer hatten sich an das Gericht gewandt, weil ihrer Auffassung nach bei der Internetpräsentation der Eindruck erweckt wird, das Diesel-Modell habe gute Abgaswerte.
Meyer erklärte, der Geländewagen werde auf Grund seines hohen Gewichts von mehr als 2500 Kilogramm nach den Schadstoffgrenzwerten für kleine Nutzfahrzeuge zugelassen. Diese Grenzwerte halte das Fahrzeug auch ein.
Demgegenüber erklärte der Anwalt der Verbraucherverbände, Remo Klinger, es sei irreführend, wenn der Verbraucher nicht wisse, dass für schwere Geländewagen andere Abgasnormen gelten als für herkömmliche Autos.
Irreführende Werbung für Diesel-Fahrzeuge wirft der Bundesverband der Verbraucherverbände auch BMW und Mercedes vor. Die Urteile hierfür stehen noch aus.