VW-Prozess:Volkert weist Hauptvorwurf zurück

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Zu Beginn des Prozesses gegen zwei Schlüsselfiguren im VW-Skandal hat der ehemalige Betriebsratschef Klaus Volkert den Hauptvorwurf bestritten: Er habe Ex-Personalvorstand Peter Hartz nicht zur Untreue angestiftet.

Zum Auftakt des Prozesses gegen die Schlüsselfiguren der VW-Affäre, Volkert und Gebauer, hat der ehemalige Betriebsratschef Klaus Volkert vor Gericht zwar Fehler eingeräumt, aber den Hauptvorwurf bestritten.

Volkert wies bei seiner Aussage vor dem Landgericht Braunschweig von sich, den damaligen VW-Personalvorstand Peter Hartz zur Untreue angestiftet zu haben. "Ich habe Herrn Hartz nicht dazu angestiftet, Sonderboni an mich zu zahlen", sagte Volkert am Donnerstag.

Das Verfahren ist bereits der dritte Prozess der VW-Affäre um Schmiergelder und Lustreisen auf Firmenkosten. Volkert und der frühere Personalmanager Klaus-Joachim Gebauer, müssen sich wegen Anstiftung zur Untreue beziehungsweise wegen Untreue verantworten.

Den Erhalt der Sonderboni erklärte Volkert damit, dass der Betriebsrat im Laufe der Jahre zunehmend Managementaufgaben übernommen habe. Daher sei die Mehrheit der Betriebsräte der Auffassung gewesen, sie werde nicht angemessen entlohnt.

Er selbst habe Mitte der 90er Jahre den heutigen Aufsichtsratschef Ferdinand Piech daraufhin angesprochen. "Herr Piech sagte, ich solle mir keine Gedanken machen. Ich würde behandelt wie ein Markenvorstand, Herr Hartz werde auf mich zukommen", sagte Volkert.

Hartz sei dann auf die Idee mit Sonderboni gekommen. Eine Anstiftung zur Untreue konnte er darin aber nicht erkennen. Volkert gab aber auch Verfehlungen in der Affäre zu. "Ich habe große Fehler gemacht, die ich sehr bedaure", sagte Volkert zu Beginn seiner Aussage. So habe er sich für seine damalige Geliebte um einen Vertrag bei VW bemüht. Dabei geht es um knapp 400.000 Euro, die die Brasilianerin laut Staatsanwaltschaft auf der Grundlage eines Scheinvertrages erhalten hat.

Vertrag für die Geliebte

Gebauer, über dessen Tisch zwar nicht die Sonderboni, wohl aber die Spesen-Abrechungen für Bordellbesuche von Betriebsräten liefen, bezeichnete sich in seiner Aussage selbst als Opfer und nicht als Täter.

Er sei sich darüber im Klaren, an einer Begünstigung des Betriebsrates mitgewirkt zu haben. "Aber ich habe die Weisungen des für mich zuständigen Vorstandes befolgt. Zu keinem Zeitpunkt hatte ich den Eindruck, eine strafbare Handlung zu begehen, da dieses Verfahren nur möglich war, wenn es vom Vorstand genehmigt wurde", sagte Gebauer.

Volkert droht nach Justizangaben maximal eine Strafe von bis zu zehn Jahren. Gebauer, der die Vergünstigungen für Betriebsräte organisierte, muss mit einer Strafe von bis zu fünf Jahren rechnen.

Bisher sind neun Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil soll nach den derzeitigen Planungen am 24. Januar 2008 gefällt werden. Die VW- Affäre war im Sommer 2005 ins Rollen gekommen.

Ein Schöffe ist befangen

Die Vorsitzende Richterin erklärte am ersten Verhandlungstag auf Antrag der Verteidigung einen Schöffen für befangen, weil er bei VW arbeitet und nicht auszuschließen sei, dass er parteilich und voreingenommen sein könnte.

Befangenheitsanträge gegen zwei Ersatzschöffen wurden dagegen abgelehnt. Der eine ist Vize-Betriebsratschef beim Sozialverband AWO Braunschweig, der andere Betriebsratschef bei einer Baufirma. Die Schöffen wurden vor knapp einem Jahr ausgelost - damals stand noch nicht fest, dass sie im Prozess gegen Volkert und Gebauer eingesetzt werden.

Noch nicht entschieden wurde über einen Antrag des Volkert- Verteidigers, die Korrespondenz der Staatsanwaltschaft mit Medienvertretern vorzulegen. Die Kritik lautet vor allem, dass Volkert vorverurteilt worden sei.

Volkert ist in dem Prozess wegen Anstiftung zur Untreue in 48 Fällen angeklagt. Davon sieht die Staatsanwaltschaft in 25 Fällen auch eine Anstiftung zu einem Verstoß gegen das Betriebsverfassungsgesetz.

Hartz hatte im ersten Prozess der VW-Affäre im Januar gestanden, den einflussreichen Volkert über Jahre hinweg heimlich mit Sonderboni in Höhe von fast zwei Millionen Euro gekauft zu haben. Hartz war nach einem umstrittenen Justiz-Deal zu zwei Jahren Haft auf Bewährung sowie rund 576.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Er war im Herbst 2006 wegen Verdunkelungsgefahr drei Wochen lang in Untersuchungshaft gesessen.

Hartz soll als Zeuge aussagen

Gebauer, der einst auf Anweisung von Hartz für die Betreuung des Betriebsrats zuständig war, ist wegen Untreue in 40 Fällen angeklagt. Davon soll er in 19 Fällen ein Betriebsratsmitglied begünstigt haben.

Der Schaden der angeklagten Fälle bei Gebauer liegt laut Staatsanwaltschaft bei rund 1,26 Millionen Euro. Gebauer wird zudem Betrug vorgeworfen, den er zusammen mit Ex-Skoda-Personalchef Helmuth Schuster begangen haben soll. Sie sollen der damaligen Lebensgefährtin Gebauers einen Job bei Skoda verschafft haben - eine Gegenleistung aber sei nicht erfolgt.

Insgesamt 18 Zeugen sollen gehört werden, darunter auch Hartz und der frühere SPD-Bundestagsabgeordnete Hans-Jürgen Uhl. Der ehemalige VW- Betriebsrat war im Juni im zweiten Prozess der VW-Affäre zu einer Geldstrafe von 39.200 Euro verurteilt worden. Er hatte gestanden, an Sexpartys auf Firmenkosten teilgenommen zu haben.

© dpa/sms/aho/woja - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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