Vorwerk:Thermomix gewinnt Prozess

Der Hausgerätehersteller Vorwerk ist nach einem Urteil des Landgerichts Wuppertal nicht dazu verpflichtet, seine Kunden lange im Voraus über einen Modellwechsel bei dem Küchengerät Thermomix zu informieren. Die Wuppertaler Richter wiesen am Donnerstag die Klage einer Käuferin aus Kaiserslautern ab, die nach der überraschenden Präsentation des neuen Thermomix TM6 im vergangenen Frühjahr ihr wenige Wochen zuvor gekauftes Vorgängermodell zurückgeben wollte. Der Vorsitzende Richter Stefan Istel betonte, es gebe keine Pflicht, die Vorgängermodelle als Auslaufmodell zu bezeichnen. Das Landgericht bestätigte damit eine Entscheidung des Wuppertaler Amtsgerichts.

© SZ vom 10.01.2020 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: