Die EU-Kommission wird Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof wegen des Volkswagengesetzes verklagen. Das verlautete am Mittwoch aus Kommissionskreisen. Die EU-Behörde sieht in dem 44 Jahre alten Gesetz zur Verhinderung feindlicher Übernahmen in Wolfsburg eine Behinderung des freien Kapitalverkehrs in der Union. Ausländische Investoren könnten abgeschreckt werden, lautet der Vorwurf.
Jahrelange Prüfung
Nach jahrelanger Prüfung hatte Brüssel im März 2003 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland mit der Vorgabe eingeleitet, das Gesetz zu ändern. Die Bundesregierung hat dies bis zuletzt aber abgelehnt.
Wie die niedersächsische Landesregierung und Volkswagen ist auch Berlin der Ansicht, dass das Gesetz im Einklang mit EU-Recht steht. Das Gesetz gibt vor, dass kein Aktionär mehr als 20 Prozent der Stimmen geltend machen kann, selbst wenn er mehr Anteile besitzt.
Vorbehalte gegen den harten Kurs von EU-Binnenmarktkommissar Frits Bolkestein gegen Deutschland gibt es dem Vernehmen nach von vier Kommissaren.
Politisch heikel
Es sind die deutschen Kommissare Günter Verheugen (Erweiterung) und Michaele Schreyer (Haushalt) sowie die französischen Kommissare Jacques Barrot (Regionalpolitik) und Pascal Lamy (Handel). Der Konflikt ist politisch heikel, da sich Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) persönlich für den Erhalt des Gesetzes in Brüssel eingesetzt hatte.
Eine Klage vor dem höchsten EU-Gericht ist der letzte Schritt in dem EU-Vertragsverletzungsverfahren zum VW-Gesetz, das vor eineinhalb Jahren gestartet wurde.
Starke Stellung Niedersachsens
Das von der EU-Kommission angegriffene Gesetz gibt dem Land Niedersachsen eine starke Stellung bei dem Autobauer. Das Land hält hält 18,2 Prozent der VW-Stammaktien.