VfB Stuttgart:Klage gegen staatliches Glücksspielmonopol

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Der VfB Stuttgart geht als erster Bundesligist gegen den neuen Glücksspielstaatsvertrag und das darin enthaltene Verbot privater Sportwettenanbieter vor. Unterstützt wird der Club von der Deutschen Fußball Liga.

Vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart hat der Club ein Eilverfahren angestrengt, wie VfB-Präsident Erwin Staudt am Mittwoch in Frankfurt am Main sagte.

"Wir sehen eine eindeutige Benachteiligung des VfB Stuttgart und sind überzeugt, dass der Glücksspielstaatsvertrag verfassungs- und europarechtswidrig ist", erklärte Staudt.

Siebenstelliger Betrag geht verloren

Stellvertretend für die Clubs der Deutschen Fußball Liga (DFL) will der VfB erreichen, dass er im eigenen Stadion wieder für den privaten Wettanbieter Bwin und andere Unternehmen werben darf. Durch das bestehende Verbot geht dem Meister nach eigenen Angaben jährlich ein siebenstelliger Betrag verloren.

Nach einer Schätzung der DFL entgehen dem deutschen Fußball durch das Verbot der privaten Wettanbieter insgesamt Einnahmen in Höhe von 100 bis 300 Millionen Euro.

"Der deutsche Fußball braucht diesen Markt", sagte Ligapräsident Reinhard Rauball. Das aktuelle Verbot nannte er eine "eklatante Ungleichbehandlung und Benachteiligung im nationalen und internationalen Wettbewerb". So sei es Clubs in EU-Ländern wie Spanien, Italien und Österreich im Gegensatz zu den deutschen Vereinen erlaubt, für private Anbieter zu werben.

Staudt erklärte, der VfB Stuttgart sei zu jedem Schritt bereit - "und wenn wir bis zum Europäischen Gerichtshof gehen müssen". Es bestehe die Gefahr, dass die Sportwettenbranche Werbe- und Marketingetats dauerhaft aus dem Bundesliga und dem deutschen Sport abziehe.

Glücksspielmonopol erneut festgeschrieben

Der umstrittene neue Glücksspielstaatsvertrag war am 1. Januar 2008 in Kraft getreten. In ihm wurde das staatliche Glücksspielmonopol erneut festgeschrieben.

Bei der EU stößt dieses Monopol auf Kritik: Ende Januar leitete Brüssel ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesregierung ein. Bis Ende März hat Deutschland Zeit, auf die Anfrage aus Brüssel zu antworten.

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