Verwaltungsgericht Münster:"Null-Tarife" der Telekom gelten weiter

Kunden der Telekom können am Wochenende vorläufig weiterhin gratis telefonieren. Das Gericht setzte den Vollzug der Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Köln bis zur Entscheidung über die Beschwerde der Telekom aus.

Im Streit mit den Wettbewerbern hat die T-Com vor dem Oberveraltungsgericht Münster damit einen Teilerfolg verbucht. Dieser Zwischenentscheid bedeute, dass die "AktivPlus"-Angebote des Bonner Riesen für Gratis-Telefonate vorerst weiter angewandt werden dürfen (Az.: 13 B 2621/03, 13 B 2623/03 und 13 B 2624/03).

Teilerfolg für den "Roten Riesen". (Foto: Foto: AP)

Klarheit geschaffen

Damit sei Klarheit für die Kunden geschaffen, erklärte die T-Com. "Wir werden auch in Zukunft mit innovativen Produkten um Kunden werben", betonte Marketing-Chef Achim Berg.

Mit der Aussetzung sollten mögliche bis zur Entscheidung der Beschwerde drohende irreparable Folgen verhindert werden, teilte das Gericht weiter mit. Durch eine vorübergehende weitere Anwendung der Tarife seien keine existenzbedrohende Nachteile für die Telekom-Wettbewerber zu erwarten. Der Ausgang des Beschwerdeverfahrens gilt als offen.

Freiminuten

Betroffen sind die Tarife "AktivPlus xxl (neu)" und "calltime 120". Sie geben den Kunden gegen einen Aufpreis zur monatlichen Grundgebühr die Möglichkeit, an Wochenenden kostenlos zu telefonieren beziehungsweise 120 Freiminuten zu erhalten.

Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Tarife mit der Begründung gestoppt, sie beeinträchtigten die Wettbewerbsmöglichkeiten anderer Anbieter.

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