Vertragsvarianten:Eine Frage des Risikos

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Wer mehr fährt als vereinbart, muss beim Kilometer-Leasing kräftig nachzahlen. Doch auch beim Restwert-Leasing droht eine deftige Endabrechnung, wenn das Auto am Ende der Laufzeit weniger wert ist als zuvor geschätzt.

Anton Götzenberger

"Beim Kilometer-Leasingvertrag wird zu Beginn eine bestimmte Gesamtkilometerleistung festgelegt, die frei wählbar ist und sich an der durchschnittlichen Jahresfahrleistung des Leasingnehmers orientieren sollte", erklärt Gerhard Fischer, Vorstand der Leasetrend AG aus München.

Dabei sollte man eher etwas mehr als zu wenig schätzen. Denn wird das vertragliche Kilometerlimit während der Leasingzeit überschritten, muss der Leasingnehmer diese "zu viel" gefahrenen Kilometer nachzahlen. Andererseits hat er einen Anspruch auf Erstattung zu viel bezahlter Kosten, wenn er bei Rückgabe des Fahrzeugs unter der vereinbarten Kilometerleistung lag.

Nicht auf die gefahrenen Kilometer, sondern auf den Rest- oder Marktwert des Gebrauchtfahrzeuges bei Ablauf der Leasingdauer kommt es hingegen beim Restwert-Leasingvertrag an.

Hier addiert der Leasinggeber die Mietsonderzahlungen, die bis dato gezahlten Leasingraten und den Verkaufserlös beziehungsweise Schätzwert des Fahrzeugs zusammen. Reicht die Summe daraus nicht aus, um sämtliche Finanzierungs- und Nebenkosten der Leasing-Gesellschaft auszugleichen, muss der Leasingnehmer nachzahlen.

Unabhängigen Rat einholen

Die Nachzahlung entspricht dem Differenzbetrag zwischen dem kalkulierten Restwert des Fahrzeugs und dem Schätzwert beziehungsweise Veräußerungserlös. Sollte umgekehrt das Fahrzeug am Ende der Laufzeit mehr Wert sein, profitiert der Leasingnehmer von diesem Mehrwert.

Mit einer richtigen Einschätzung des Werteverzehrs des Fahrzeuges können Überraschungen am Ende der Laufzeit vermieden werden. Hier kann es von Vorteil sein, wenn man sich von einem neutralen herstellerunabhängigen Finanzdienstleister beraten lässt.

Lesen sie auf Seit 2, wie man das Risiko einer Nachzahlung mindern kann!

"Der wesentliche Unterschied zwischen den beiden Vertragstypen liegt in der Übernahme des Restwertrisikos", erklärt Gerhard Fischer. Beim Kilometer-Leasing trägt der Leasinggeber das Restwertrisiko; beim Restwert-Leasing der Leasingnehmer - er weiß also erst am Ende, was er insgesamt bezahlen muss.

Der Leasingnehmer kann sein Risiko aber dadurch mindern, dass er den Wagen pflegt und alle Inspektionen ordnungsgemäß durchführen lässt. Ein Scheckheft-gepflegtes Fahrzeug wird im Allgemeinen um einige Prozent höher bewertet, erläutert Fischer.

Angebote vergleichen

"Das Restwertrisiko eines Leasingnehmers mit Restwertvertrag ist allerdings geringer als beim alternativen Kauf eines Fahrzeugs", meint Manfred Steiner, Leasingexperte von der Universität Augsburg. Er bemängelt in einer umfassenden Studie über Leasing und Kfz-Finanzierungsangebote, dass "Argumente für Privatleasing wie die Minimierung des Restwert-Risikos als auch der rasche Modellwechsel" dem Verbraucher nicht genügend kommuniziert werden.

Bei der Wahl des passenden Leasingvertrags sollten auf jeden Fall persönliche Entscheidungskriterien im Vordergrund stehen. Außerdem ist es ratsam, mehrere Angebote einzuholen, und zwar von herstellerabhängigen und -unabhängigen Leasinggebern.

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