Vertragsgebühren:Verbraucherschützer klagen gegen Bausparkassen

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Umstrittene Praxis: Bausparkassen verrechnen bei jedem Vertragsabschluss eine Gebühr von bis zu 500 Euro - Verbraucherschützer halten das für Abzocke und ziehen vor Gericht.

Deutschlands größte Verbraucherzentrale geht gegen die Gebühren der Bausparkassen vor. Mit Abmahnungen gegen drei ausgewählte Institute wolle man die Gebührenpraxis der Branche insgesamt kippen, kündigte der Chef der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, Klaus Müller, an.

Traum vieler Deutscher: Für ein Eigenheim nehmen viele Menschen nicht nur Kredite auf - sondern zahlen auch teure Gebühren. (Foto: Foto: ddp)

Die Verbraucherschützer halten die Abschluss- und Darlehensgebühren der Bausparkassen für rechtswidrig. Die Millionen Bausparer sollten ihre Ansprüche, die sich auf mehrere Milliarden Euro summierten, jetzt geltend machen.

Überwiegend für Provisionen

Wenn sich die Juristen der Verbraucherzentrale vor Gericht durchsetzen, können die Besitzer der rund 30 Millionen Bausparverträge in Deutschland davon zum Teil erheblich profitieren. Bei einem 30.000-Euro-Vertrag werde den Kunden beim Abschluss zwischen 300 und 480 Euro abverlangt - was 1 bis 1,6 Prozent der Darlehenssumme entspreche. Bei der Darlehensvergabe würden in vielen Fällen weitere 300 Euro fällig. Bei einem 50.000-Euro-Vertrag könne sich dies samt Zinseszins-Effekt auf 1800 Euro summieren.

Die Verbraucherschützer sehen sich durch einen Hinweis des Bundesgerichtshofs in ihrem Vorstoß bestärkt. Danach können Kreditinstitute Gebühren nur für Leistungen verlangen, die sie vertraglich vereinbart für den Kunden erbringen. Die Gebühren der Bausparkassen würden aber nicht für eine Kunden-Dienstleistung erbracht, sondern flössen überwiegend in Provisionen ihrer Vertreter. Letztlich handele es sich also um Vertriebskosten, die auf diese Weise gedeckt würden, eigentlich aber im Effektivzins enthalten sein müssten.

"Allgemein üblich"

Mit den Musterverfahren will die Verbraucherzentrale für die Bausparer in zwei bis drei Jahren ein Urteil erstreiten. Deswegen haben die Bausparkasse Schwäbisch Hall, die LBS West und der Deutsche Ring Bausparkasse Abmahnungen und Unterlassungsbegehren erhalten. Bausparer sollten mit im Internet abrufbaren Musterbriefen eine Korrektur des aktuellen Vertragskontostandes verlangen. Auch nach Ablauf des Vertrages könnten noch mindestens bis zu drei Jahre rückwirkend Ansprüche geltend gemacht werden.

Der Verband der privaten Bausparkassen bezeichnete die Rechtsauffassung der Verbraucherschützer als falsch. Mit dieser "juristischen Einzelmeinung" würden die Verbraucher lediglich verunsichert, teilte ein Verbandssprecher in Berlin mit. Die Abschlussgebühr sei "allgemein üblich", von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen bestätigt und vom Bundeskartellamt genehmigt. Maßgeblich sei, dass die Entgelte mit dem Kunden konkret vereinbart und für ihn hinreichend transparent seien.

Die 25 Bausparkassen am deutschen Markt haben mehr als 30 Millionen Verträge mit einer Bausparsumme von 743 Milliarden Euro im Bestand. Bei den 15 privaten Instituten liegt die durchschnittliche Vertragssumme bei 30.000 Euro.

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