Verteidiger fordern Freispruch:Harte Angriffe auf Staatsanwälte

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Der Verteidiger von Wendelin Wiedeking kritisiert den Auftritt der Ankläger als "kabarettreife Vorstellung". (Foto: Marijan Murat/dpa)

Im Porsche-Prozess plädieren die Verteidiger auf Freispruch und kritisieren die Ankläger.

Von Max Hägler, Stuttgart

Mit scharfen Worten haben die Verteidiger der ehemaligen Porsche-Manager Wendelin Wiedeking und Holger Härter die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft zurückgewiesen und auf Freispruch plädiert. Die Ankläger hätten eine blühende Fantasie und würden mit juristischem Infantilismus wie Krimiautoren agieren - in diesem Ton liefen die Plädoyers ab.

Der ehemalige Porsche-Chef Wiedeking und sein Finanzvorstand Härter stehen seit sechs Monaten vor dem Landgericht Stuttgart, weil ihnen Marktmanipulation vorgeworfen wird: In der Übernahmeschlacht zwischen VW und Porsche im Jahr 2008 sollen sie erst Übernahmepläne verschwiegen haben. Als sie schließlich vom Vorhaben berichteten, hätten sie das jedoch unvollständig getan. Aus Sicht der Ankläger waren das Manipulationen, um zuerst günstig VW-Aktien einkaufen zu können und um später dann einem Preisrutsch zu entgehen, der aufgrund von Optionsgeschäften in den Ruin geführt hätte. Aus Sicht der Ankläger sollen die Ex-Porsche-Chefs daher in Haft, Wiedeking für zweieinhalb Jahre und Härter für zwei Jahre und drei Monate.

Von den Vorwürfen sei nach intensiver Hauptverhandlung nichts zu beweisen, sagte indes Wiedekings Verteidiger Hanns Feigen: "Die Staatsanwaltschaft hat es nicht geschafft, die Einlassungen der Angeklagten mit prozesstauglichen Mitteln zu widerlegen." Wenn die Einlassungen von Wiedeking im Plädoyer der Staatsanwaltschaft als "Lüge" verhöhnt würden, dann sei das "eine kabarettreife Vorstellung", um es noch einmal richtig krachen lassen, nur um damit noch einmal Schlagzeilen zu Lasten der Angeklagten zu produzieren.

Auch Feigens Kollege Walther Graf unterstrich, dass es keinen großen Geheimplan zur Übernahme gegeben habe. Es habe keinen Zeugen, keine E-Mail, keine Präsentation gegeben, die auf eine "verdeckte Beschlusslage" auch nur hindeuten würden. Auch der zweite Teil der Anklage, also die mutmaßlich unvollständige Pressemitteilung vom 26. Oktober 2008, die den Kurs der VW-Aktie massiv nach oben getrieben hatte, beruhe ausschließlich auf "nicht tatsachenbasierten Spekulationen". Die Staatsanwälte hätten sich eine Geschichte zusammengepuzzelt, die aus dem damals drohenden Preisverfall der VW-Aktie eine Geschichte von drohender Porsche-Pleite mache. Porsche hatte zu dem Zeitpunkt viele VW-Aktien sowie Aktienoptionen angesammelt, hatte der Konzern doch das Ziel auf eine 75-Prozent-Mehrheit zu kommen. Anders als die Staatsanwaltschaft "aktenwidrig" behaupte, seien damals aber weder Vermögen noch die Liquidität von Porsche "zur Neige" gegangen, erklärte Graf. Auch Härter-Anwältin Anne Wehnert kritisierte scharf, die Ankläger hätten sich "grob fahrlässig" verrechnet.

Die Quintessenz der Verteidigerriege: Die Angeklagten seien von allen Vorwürfen freizusprechen. Auch das Gericht hatte zuletzt immer wieder zu erkennen gegeben, das es an der Beweisbarkeit der Vorwürfe zweifelt. Ein Urteil soll am Freitag gesprochen werden.

© SZ vom 15.03.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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