Versorgungslücke:Bei Demenz zahlen Versicherer oft nicht

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Eigentlich ist die Krankheit nicht meldepflichtig, doch ein frühzeitiges Gespräch mit der Versicherung beugt Problemen vor.

Von Nina Nöthling, Köln

Mit dem Rollator die Autotür zerbeult, die Wohnungstür mit dem Schlüssel zerkratzt, den Wasserhahn nicht zugedreht und bei den Nachbarn eine Überschwemmung verursacht - in solchen Fällen zahlt eigentlich die private Haftpflichtversicherung. Sie gehört zu den Policen, die jeder haben sollte. Die Police greift, wenn der Versicherte Dritten einen Schaden zufügt. Doch was passiert, wenn der Schadenverursacher wegen einer Demenzerkrankung deliktunfähig ist?

Wird Demenz diagnostiziert, stehen Betroffene und deren Angehörige erst einmal vor großen Herausforderungen. Dem Versicherer die Krankheit zu melden, gehört in der Regel dann nicht zu ihren Hauptsorgen. Das müssen sie auch nicht, sagen sowohl Versicherer als auch Verbraucherschützer. "Eine Demenzerkrankung ist beim Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung oder während der Vertragslaufzeit nicht anzeigepflichtig", sagt eine Sprecherin der Arag. Auch Allianz, Axa und Gothaer handhaben es nach eigenen Angaben so. Der Bund der Versicherten weist darauf hin, dass eine Demenz nicht extra gemeldet werden muss. "Erkrankt eine versicherte Person an Demenz, hat dies keinen Einfluss auf den Versicherungsschutz", heißt es dort.

Im wahren Leben sieht das jedoch oft anders aus - sagt die Deutsche Alzheimergesellschaft. Die Organisation hat die Erfahrung gemacht, dass die Versicherer häufig die Zahlung verweigern, wenn sie erfahren, dass der Kunde an Demenz erkrankt ist. "Versicherungsunternehmen kassieren weiter die Prämien, lehnen eine Zahlung im Schadensfall aber mit der Begründung der Deliktunfähigkeit des Versicherten ab", kritisiert Bärbel Schönhof, zweite Vorsitzende der Organisation. Deswegen empfiehlt sie, den Versicherer auf jeden Fall zu informieren und Policen frühzeitig auf entsprechende Ausschlüsse zu überprüfen. Weil Demenz die Fähigkeit einschränkt, gefährliche Situationen richtig einzuschätzen, kann ein Betroffener für Schäden auch nicht zur Rechenschaft gezogen werden - er ist haftungsunfähig. "Ein Versicherer haftet aber nur, wenn der Versicherte schuldfähig ist", erklärt Frank Garlich, Referent für Sozial- und Zivilrecht der Diakonie in Niedersachen.

Dennoch sollten Kunden oder ihre Angehörigen die Police nicht vorschnell kündigen. "Es ist besser, mit seinem Versicherer zu sprechen und Sonderregelungen zu vereinbaren, damit der Versicherte im Ernstfall nicht selbst die Kosten tragen muss", erklärt Schönhof.

Wird der Demente zu Hause gepflegt, sind häufig die Nachbarn die Geschädigten. Einige Versicherer bieten deshalb die Möglichkeit, Deliktunfähigkeit mitzuversichern. "Wer bei seinem Versicherer nachfragt, kann in vielen Fällen für ein paar Euro mehr im Jahr Deliktunfähigkeit mitversichern." Das sei sinnvoll, um Nachbarschaftsverhältnisse nicht zu strapazieren.

Bei der Axa beispielsweise kosten solche Policen zwischen 72 Euro und 99 Euro jährlich. "Bei uns sind Schäden durch deliktunfähige Personen für Personen- und Vermögensschäden bis zehn Millionen Euro, Sachschäden bis 50 000 Euro mitversichert", sagt eine Sprecherin. Auch die Gothaer versichert Schuldunfähigkeit mit ab. In den Vertragsbedingungen heißt es: "Die Gothaer wird sich nicht auf eine Deliktunfähigkeit von mitversicherten Personen berufen, wenn der Versicherungsnehmer es nicht wünscht." Arag und Allianz bieten solche Optionen nicht.

Auch wer keinen Aufschlag zahlen möchte oder wem der Versicherer keine Zusatzoptionen anbietet, sollte sich nicht vorschnell von seinem Vertrag trennen. Denn die Haftpflichtpolice beinhaltet auch, dass der Versicherer unberechtigte Ansprüche auf eigene Kosten abwehren muss, auch vor Gericht. Bei Demenzkranken würde der Versicherer also die Schadenersatzansprüche gegen den Schadenverursacher abwehren.

© SZ vom 08.02.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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