Versicherungsstreit um das WTC:Zwei Türme, zwei Schadensfälle

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Teilsieg für den Pächter des zerstörten World Trade Centers: Ein US-Gericht befand, dass es sich bei den Anschlägen des 11. Septembers um zwei Schadensfälle gehandelt habe. Das ebnet den Weg für einen Anspruch auf die doppelte Versicherungssumme.

Ein Gericht befand am Montag in New York, dass es sich bei den Anschlägen vom 11. September 2001 um zwei Schadensfälle gehandelt habe - für jedes der beiden Hochhäuser.

Zwei Schadensfälle — das heißt zweifache Versicherungssumme. (Foto: Foto: Reuters)

Davon hängt die Höhe der Versicherungssumme ab, die die Konzerne zahlen müssen. Es wird allerdings erwartet, dass die neun betroffenen Versicherungen in Berufung gehen werden.

Der Pächter Larry Silverstein muss sich außerdem noch einer Anhörung stellen, bevor ihm das Geld ausbezahlt wird. Trotzdem zeigte sich Silverstein optimistisch.

"Ein Sieg für alle New Yorker"

Er sei begeistert, erklärte er. Es sei ein Sieg für alle New Yorker, denn er stelle sicher, dass zusätzliches Geld für den Wiederaufbau der Zwillingstürme bereitstehe. Silverstein hat ungeachtet des Ausgangs des Gerichtsverfahrens angekündigt, dass die Twin Towers binnen zehn Jahren wieder aufgebaut werden sollen.

Ein anderes Gericht hatte zu Beginn des Jahres entschieden, dass Silverstein nicht die doppelte Höhe der Versicherungssumme von 3,5 Milliarden Dollar (2,7 Milliarden Euro) bekommen könne, da es sich nur um einen Versicherungsfall gehandelt habe.

Das Gericht hatte aber nur über die Gültigkeit der Versicherungsverträge zu entscheiden und nicht über die Frage, ob ein oder zwei Ereignisse zum Einsturz der Hochhäuser führten. Darüber befand jetzt das Gericht unter Richter Michael Mukassey.

Allianz von Urteil betroffen

Zu den von dem Urteil betroffenen Versicherern gehören unter anderem die Allianz Global Risks US Insurance, eine Tochter der deutschen Allianz, sowie die Zurich American Insurance, eine Tochter des Schweizer Versicherers Zurich Financial Services.

Die Anwältin der betroffenen Versicherungen, Carolyn Williams, hatte argumentiert, dass das World Trade Center durch einen einzigen koordinierten Terrorangriff zerstört worden sei, auch wenn daran zwei Flugzeuge beteiligt gewesen seien.

Die Münchener Rück muss ihre Rückstellung für den Anschlag auf die TWin Towers trotz des jüngsten US-Gerichtsurteils nicht erhöhen. Auch eine zusätzliche Belastung wäre durch die bereits gebildeten Reserven abgedeckt, erklärte eine Sprecherin des Rückversicherers.

Von dem Gerichtsspruch seien diejenigen Versicherer betroffen, die für die Policen nicht das so genannte WilProp-Formular verwendet hatten, wonach der Anschlag als einzelnes Schadensereignis definiert ist.

Von der Entscheidung des US-Gerichts sind insgesamt neun Versicherungsgesellschaften betroffen. Anfang Mai hatte ein anderes US-Gericht entschieden, dass zwölf von 15 Versicherern des World Trade Centers das WilProp-Formular verwendet hatten und für sie daher von einem Schadensereignis auszugehen sei. Die zwölf Versicherungsgesellschaften repräsentierten 1,9 Milliarden US-Dollar der Deckungssumme.

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